Deutsche Kunden werden aktuell im Zusammenhang mit Devisenoptionsgeschäften nach der Entscheidung der schweizerischen Nationalbank vom 15.01.2015 mit erheblichen Nachschussforderungen z.B. der Saxo Bank, einer dänischen Bank, konfrontiert. Dabei werden extrem kurze Zahlungsfristen gesetzt. Einzelne Kunden berichten dabei im Nachgang zu den Zahlungsaufforderungen von Anrufen von Saxo Bank – Mitarbeitern, wie sich der jeweilige Kunde die Erbringung der Zahlungsleistung vorstellen könne.
Unabhängig davon, dass die Berechtigung solcher Forderungen schon dem Grunde nach zweifelhaft ist, sind die meist sehr hohen Forderungen in dieser Höhe völlig intransparent. Es empfiehlt sich, den konkreten Nachschussforderungen und mitgeteilten Kontoständen vorsorglich schriftlich und unverzüglich beweiskräftig zu widersprechen und eine Fachkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts mit der Prüfung und kritischen Hinterfragung dieser Forderungen zu beauftragen.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob gegen die Saxo Bank nicht ein Verfahren nach dem Kapitalanleger – Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG) angestrengt werden kann. Die Kanzlei TILP Rechtsanwalts GmbH verfügt auf diesem Gebiet über eine hervorragende Expertise, betrachtet man deren jüngste KapMuG-Erfolge in Sachen gegen die Deutsche Telekom AG und gegen HRE.
Betroffene Saxo Bank - Kunden können sich dazu kostenlos bei der Kanzlei TILP Rechtsanwalts GmbH registrieren lassen. Der Vertrieb, der die Verträge zur Saxo Bank vermittelt hat, sollte seine Kunden darauf aufmerksam machen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Mehr Informationen: www.tilp.de
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Peter Gundermann Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: + 49-7121-90909-0
Telefax: +49-7121-90909-81
E-Mail: @email
www.tilp.de