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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u Arzthaftungsrecht erfolgreich vor Landgericht Duisburg, 8 Mio Euro.


14. Januar 2017, 13:16
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Duisburg - vom 24. November 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Geburtsschaden:
Tetraparese, Zerebralsklerose, körperliche u. geistige Schwerstbehinderung nach Zwillingsgeburt, 8 Mio. Euro, LG Duisburg, Az. 13 O 48/12

Chronologie:
Bei den Klägerinnen handelt es sich um die Krankenkasse und Pflegekasse des geschädigten Kindes. Die Mutter trug 2008 ihre zweite Schwangerschaft aus. Es handelte sich um eine Zwillingsgeburt. Vor der Entbindung wies eines der Zwillinge ein pathologisches CTG auf. Es wurde durch die Beklagte zu 1) eine eilige Sectio angeordnet. Eine chronische intrauterine Hypoxämie ließ sich nicht verhindern. Hierdurch ist das Kind körperlich und geistig schwer behindert und umfassend pflegebedürftig.

Verfahren:
Insgesamt haben drei Gutachter jeweils mehrere grobe Behandlungsfehler konstatiert. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bemängelte u.a. die zu späte Indikation zur Entbindung. Diese sei unverständlich gewesen und es habe hierfür keinen nachvollziehbaren Grund gegeben. Auch sei dieser Fehler als "grober Fehler" zu bewerten. Die beim Kind durch die Sauerstoffunterversorgung eingetretenen schwerwiegenden Schäden seien auch kausal auf diesen Fehler zurückzuführen. Zudem sei eine Kontrolluntersuchung in der Praxis des Beklagten zu 2) fehlerhaft gewesen. Das Gericht hat daraufhin die Beklagten dem Grunde nach verurteilt, sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die den Klägerinnen entstanden sind und entstehen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Kosten für den Pflegeaufwand des schwer geschädigten Kindes und damit der Gesamtschadenaufwand für Vergangenheit und Zukunft liegt im Bereich von 8 Millionen Euro. Es ist bei dem Kind trotz der schweren Schädigungen von einer normalen Lebenserwartung auszugehen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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