Die wirtschaftliche Entwicklung weicht erheblich von den im Prospekt enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken ist es für betroffene Anleger des MPC Schiffsfonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem MPC Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana", mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf.
Auch der Emissionsprospekt des MPC Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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