Es kann ganz schnell gehen: Das Tempolimit nicht beachtet und schon gerät man in eine Radarfalle oder wird geblitzt. Schon bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen droht dem Verkehrssünder ein Bußgeld. „Bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann zudem ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten auferlegt werden“, so Rechtsanwalt Lüdecke.
Dabei gilt es allerdings zu unterscheiden, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten wurde. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird dieses Verkehrsvergehen strenger sanktioniert. Rechtsanwalt Lüdecke: „Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft droht neben Bußgeld und Punkten in Flensburg ein sog. Regelfahrverbot.“ Allerdings wird in der Rechtsprechung auch noch zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung unterschieden.
„Für eine erfolgreiche Verteidigung ist die Akteneinsicht unbedingt erforderlich. Sie kann beispielsweise Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Messung liefern“, erklärt Lüdecke. Diese Akteneinsicht kann allerdings nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden.
Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Mehr Informationen zu rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten bei überhöhter Geschwindigkeit finden Sie hier: http://www.blitzerblog.de/themen/geschwindigkeitsverstoss/
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