Mit der Zusendung des Urteils, bzw. der Klageabweisung, ist die Sache beendet. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, wenn die Gegenseite den Rechtsstreit nicht vor das Oberlandesgericht trägt. Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter hat nun im Namen von verbraucherschutz.tv die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt.
Streitgegenstand war ein Artikel, in dem ein Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg im Wortlaut veröffentlicht wurde. Darin ging es um einen Tipp der Verbraucherzentrale, "wie man Internet-Abzockern in die Suppe spucken kann". Opfer sollten die Banken der Internetabzocker anschreiben und um Überprüfung der Geschäftsbeziehung bitten. Das Routenplaner-Portal erzwang mit einer Abmahnung und der folgenden einstweiligen Verfügung, dass der Artikel gelöscht werden musste, da er als zu unterlassender Eingriff in einen Gewerbebetrieb gewertet werden könnte.
Da Schmallenberg die später klagende Firma aber zu keinem Zeitpunkt namentlich erwähnte und nur in einem weiteren Artikel die Arbeiterkammer Kärnten zitierte, die ihrerseits wieder eine Abzockerliste führte, kam die Richterin zu einer klaren Aussage: Die Betroffenheit der Klägerin ist nicht identifizierbar. Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu zahlen.
Auf ein noch im Gerichtssaal ausgesprochenes Vergleichsangebot war Udo Schmallenberg nicht eingegangen: "Ich wollte da ein endgültiges Urteil haben, auch um die Rechte von Bloggern im Internet zu stärken!" Wäre das Verfahren verloren gegangen, dann wäre dies ein Freibrief für alle Kritiker von Blog-Seiten gewesen, Inhalte mehrerer Artikel zu einer Aussage zu verknüpfen und so Unterlassungsansprüche zu konstruieren - "Und das ist mit meiner Vorstellung von Pressefreiheit nicht zu verbinden", so Schmallenberg.
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