Die geschädigten Käufer, meist Kapitalanleger, wurden durch die vermittelten Schrottimmobilien oft in den finanziellen Ruin getrieben. Die straff durchorganisierte Betrugsbande ging dabei folgendermaßen vor: Mittels Zeitungsannoncen warb sie mit vermeintlich hoch rentablen und werthaltigen Immobilien als Kapitalanlage. Tatsächlich wurden aber Schrottimmobilien zu überteuerten Preisen veräußert. Die angepriesenen Mieteinnahmen hätten sich niemals realisieren können.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden vertritt zahlreiche geschädigte Anleger in Schrottimmobilenfällen. Oftmals kann er ihnen helfen, ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten. Dabei verklagt der Anlegerschützer die in der Regel zahlungsfähigen Banken auf Rückzahlung des in die Schrottimmobilie investierten Kapitals. Rechtsanwalt Cäsar-Preller gelingt es immer wieder nachzuweisen, dass Banken mit den Vertreibern von Schrottimmobilien institutionalisiert zusammengearbeitet haben. Die Banken kennen nämlich regelmäßig die überhöhten Kaufpreise der durch sie finanzierten Objekte und haften demgemäß auf Schadenersatz, wenn sie die Anleger im Rahmen des Darlehensvertragsschlusses nicht hierüber aufklären.
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