„Im schlimmsten Fall kann ein Abstandsverstoß bis zu 400 Euro kosten. Darüber hinaus gäbe es in einem solchen Fall noch 4 Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und der Führerschein ist auch noch drei Monate weg“, warnt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte zur Besonnenheit im Weihnachtsverkehr.
„Das Strafmaß hängt letztlich von der eigenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum Vordermann ab“, erklärt Verkehrsrechtsexperte Lüdecke. Die entscheidende Frage aber sei: „Wie ist es überhaupt zu dem geringen Abstand gekommen?“ Die Ursachen können vielfältig sein. Neben eigenem Verschulden kann auch der Vordermann plötzlich stark abgebremst haben oder ein anderer Fahrer hat plötzlich die Spur gewechselt und sich direkt vor das eigene Fahrzeug gesetzt. Daher muss die Schuldfrage bei einem Abstandsverstoß auch zweifelsfrei nachgewiesen sein.
„Die bestmögliche Verteidigung lässt sich immer am Einzelfall erarbeiten. Dafür ist besonders die Begutachtung des vollständigen Tatfilms notwendig, wofür wiederum Einsicht in die vollständige Bußgeldakte genommen werden muss. Dies kann nur von einem Anwalt beantragt werden. Die Betroffenen selbst haben regelmäßig kein Akteneinsichtsrecht gegenüber der Behörde.“, erklärt Rechtsanwalt Lüdecke.
Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: http://www.blitzerblog.de/themen/abstandsverstoss/
Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Tel: 0511 / 54 54 38 74
E-Mail: @email
www.blitzerblog.de