Dies stiftet einige Verwirrung bei den Anlegern, wie die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichtet. Bereits für den 22.05.2013 wurde eine Gläubigerversammlung an gleicher Stelle in Düsseldorf einberufen. Der Termin am 08.04.2013, der erst mit Beschluss des Amtsgericht (kurz AG) Düsseldorf vom 14.03.2013 angesetzt wurde, ist ein vorgeschobener Termin, der sich nur auf die Anleihegläubiger, also Gläubiger sog. Schuldverschreibungen, betreffend der WGF AG bezieht. Dagegen handelt es sich beim Termin 22.05.2013 um die Insolvenzgläubigerversammlung.
Betroffen sind die Hypothekenanleihen
WGF 6,35% Hypothekenanleihe 2009,fällig 11/16; WKN: WGFH05, ISIN: DE 000 WGFH05
WGF 4,875% Hypothekenanleihe 2010,fällig 12/12; WKN: WGFH06 ,ISIN: DE 000 WGFH067
WGF 5,35% Hypothekenanleihe 2010,fällig 05/15; WKN: WGFH07, ISIN: DE 000 WGFH075
WGF 6,35% Hypothekenanleihe 2011,fällig 07/17; WKN: WGFH08, ISIN: DE 000 WGFH083
1. Hintergründe der Gläubigerversammlung der WGF AG
Wesentlicher Kernpunkt der nun angesetzten Versammlung soll die Wahl eines so genannten „gemeinsamen Vertreters“ der Gläubiger der Schuldverschreibungen werden. “Für die Anleihegläubiger der WGF AG wird damit eine wichtige Entscheidung kurzfristig vorgezogen” erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.
Dieser gemeinsame Vertreter soll dann allein in der Lage sein, die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren anzumelden und zu vertreten. “Was zunächst recht positiv nach Arbeitserleichterung klingt, kann jedoch für die Anleger auch negativ ausgehen: Wird ein solcher gemeinsamer Vertreter bestellt, haben die Hypotheken-Anleihe-Anleger,wenn sie mit dessen Tätigkeit unzufrieden sind, nicht die Möglichkeit, ihre Forderungen auch selbst weiter zu verfolgen, sondern sind praktisch „auf Gedeih und Verderb“ diesem gemeinsamen Vertreter ausgeliefert.” macht Rechtsanwältin Appelt deutlich.
Da in der Gläubigerversammlung Beschlüsse mit den anwesenden und abgegebenen Stimmen gefasst werden, ist es für Anleger wichtig entweder selbst auf der Gläubigerversammlung zu erscheinen und die Stimmen abzugeben oder einen instruierten und erfahrenen Vertreter zu beauftragen, um ihre Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung wahrzunehmen.
2. Wie sollten WGF AG Anleger weiter vorgehen
Anleger sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie ihre Rechte auch weiterhin selbst wahrnehmen können. Dies muss aber in der Gläubigerversammlung beschlossen werden. Hierzu muss aktiv vorgegangen werden.
Für eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist es erforderlich, sich bei der Bank, bei der die Schuldverschreibungen liegen, einen so genannten „Sperrvermerk“ erteilen zu lassen. Ein Verkauf der Schuldverschreibungen wird damit nicht ausgelöst, vielmehr werden die Anleihen vorübergehend gesperrt.
3. WGF AG Forum für Information und Meinungsaustausch
Da Information und Meinungsaustausch im Vorfeld einer solchen Gläubigerversammlung immens wichtig sind, bietet KAP Rechtsanwälte geschädigte Anlegern unter www.wgf-forum.de die Möglichkeit, sich nach entsprechender Registrierung und Anmeldung mit weiteren geschädigten WGF AG Anlegern auszutauschen und beispielsweise das Für und Wider eines gemeinsamen Vertreters zu erörtern.
KAP Rechtsanwälte werden für Ihre Mandanten nicht nur das WGF AG Insolvenzverfahren im Blick behalten und die Interessen ihrer Mandanten auf der Gläubigerversammlung vertreten, sondern auch außerhalb des Insolvenzverfahrens Ansprüche Ihrer Mandanten gegen weitere Beteiligte wie Hintermänner und sonstige Verantwortliche zu prüfen und ggf. geltend machen.
Weitere Details zum Thema WGF AG:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/wgf_ag.html
Ansprechpartner:
KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
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