Tausende Anleger haben mehr als 110 Mio. Euro in Anleihen der Windreich AG investiert. Aufgrund des nunmehr laufenden Insolvenzverfahrens fürchten die Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll die Schweizer Bank Safra Sarasin (vormals Sarasin Bank) ihren Kunden unabhängig von deren Anlageziel die hochriskanten Anleihen der Windreich empfohlen haben. Warnungen über wirtschaftliche Risiken, so der Bericht in der SZ seien von der Bank offenbar nicht erfolgt.
Der Vertrieb der Anleihen war aber anscheinend nicht die einzige Verbindung zwischen der Safra Sarsin Bank und der Windreich AG. Wie nun bekannt wurde, hatte das Kreditinstitut dem Unternehmen Windreich zuvor ein Darlehen in Höhe von € 70.000.000,00 gewährt und damit ein gewaltiges Eigeninteresse am Fortbestand des Unternehmens. Weiter seien von Windreich für das Einwerben von weiterem Kapital erhebliche Provisionen an die Bank geflossen, so berichtet die SZ weiter.
Sollten die im Rahmen einer Beschwerde vor dem Ombudsmann der deutschen Banken erhobenen Vorwürfe zutreffen, können die nunmehr durch die Insolvenz der Windreich geschädigten Anleger, Schadenersatzansprüche gegen die Bank geltend machen, erklären die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB, die bereits mehrere Geschädigte in der Angelegenheit Windreich vertreten. Es ist zwischenzeitlich ständige Rechtsprechung des BGH, dass Banken auf versteckte Eigeninteressen bei Kaufempfehlungen hinweisen müssen, erklärt CLLB weiter. Wird diese Hinweispflicht von Seiten der Bank schuldhaft verletzt, kann der geschädigte Anleger grundsätzlich sogar die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts verlangen. Es muss dabei so gestellt werden, als hätte er die Anleihe nie erworben.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft daneben auch die einzelnen Emissionsprospekte der Windreich auf ihre Richtigkeit. Nach der Rechtsprechung müssen die Emissionsprospekte den interessierten Anleger vollständig und richtig über die der jeweiligen Kapitalanlage innewohnenden Risiken aufklären. Andernfalls sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Betroffenen Anlegern rät die Kanzlei CLLB rechtliche Beratung von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen.