Im letztinstanzlichen Urteil des zuständigen Oberlandesgerichts Dresden gewinnt die Internetdruckerei unitedprint.com SE mit ihrem Tochterunternehmen print24 GmbH erneut gegen Vistaprint. Hintergrund ist ein bereits am 30.11.2010 vom Landgericht Dresden ergangenes Urteil, in dem festgestellt wurde, dass Vistaprint sich durch unlauteren Wettbewerb einen Marktvorteil verschafft hat. Mit seinem Urteil vom 30.09.2011 hat das Landgericht festgestellt, dass Vistaprint gegenüber print24 auskunfts- und schadensersatzpflichtig ist. Die dagegen eingelegte Berufung wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes vom 22.05.2012 zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vistaprint muss nun offenlegen, in welchem Umfang wettbewerbswidrige Gratiswerbung betrieben wurde; dies unter der konkreten Nennung der ausgelösten Bestellungen, den damit erzielten Umsatz sowie die durch die Bestellungen tatsächlich entstandenen Kosten. Zudem wird print24 der Schaden ersetzt, der ab dem 11.02.2011 durch die rechtwidrigen Handlungen von Vistaprint entstanden ist.
Der Streitwert wurde auf 170.000 Euro festgesetzt.
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