Pressemitteilung/press release
BGH: Keine höheren Gebühren für Pfändungsschutzkonto
… folgt: Ein Kreditinstitut ist gesetzlich zur Führung eines ¬so genannten P-Kontos verpflichtet und darf sich die Kontoführung deshalb nicht zusätzlich vergüten … Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, …
20. Dezember 2012