Tipps beim Packen:
Den Wagen nicht überladen: Das zulässige Gesamtgewicht für das jeweilige Fahrzeug sollte nie überschritten werden! Ein Blick in die Fahrzeugpapiere hilft da weiter. Die Formel lautet: Leermasse minus zulässige Gesamtmasse = erlaubte Zuladung in kg. In der Regel können PKWs zwischen 400 und 500 kg beladen werden, allerdings inklusive Insassen. Mit vier Personen und einem schweren Hund ist das Limit schnell erreicht. Der Fahrer selbst ist pauschal mit 75 kg bei dem in den Papieren angegebenen Fahrzeuggewicht berücksichtigt. Achtung: Ist der Wagen überladen, drohen Bußgelder.
Damit an Gepäck dann doch so gut wie alles mit kann, sollten Sie folgendes beachten: Erhöhen Sie den Reifendruck auf den größtmöglichen Wert. Die Daten hierzu stehen meist in der Betriebsanleitung oder auf der Innenseite der Tankklappe. Außerdem sollte man die Scheinwerfer neu justieren, da man sonst nicht die Straße anstrahlt, sondern den Horizont.
Während der Fahrt gilt: Ein beladenes Auto reagiert anders als ein unbeladenes. Es ist behäbiger, beschleunigt nicht mehr so flott und benötigt einen längeren Bremsweg. Auch der Spritverbrauch ist höher.
Es ist wie beim Einkaufen: Eier und Salat kommen nach oben, schwere Glasflaschen und die Milch nach unten. Daher: Der größte Koffer und die schwerste Tasche sollten zuerst in den Kofferraum. Und: Alle Gepäckstücke gut fixieren, damit sie bei einer Vollbremsung nicht durch den Wagen rutschen.
Welche Dokumente benötigen Autoreisende auf dem Weg ins Ausland?
Grundsätzlich gilt: Mit dem Reisepass kann man in keinem Land etwas falsch machen, innerhalb der EU reicht auch der Personalausweis. Und: Vorher prüfen, ob er nicht abgelaufen ist. Achtung: Ab sofort gilt auch Dokumentenpflicht für Kinder! Achten Sie auch darauf, dass sie alle weiteren Reiseunterlagen wie Tickets, Buchungsbestätigungen, Führerschein, KFZ-Schein und, wenn nötig, Mautkarte oder Vignette dabei haben. Die Kreditkarte sollte auch immer mit an Bord sein.
Was mache ich bei einer Fahrzeugpanne?
Aus einer kleinen Panne kann schon einmal ein größerer Horrortrip werden. Das Auto streikt, die Kinder schreien, der Mechaniker versteht kein Wort und lässt Sie warten. Oder noch besser: Man steht irgendwo auf dem Balkan und keine Menschenseele weit und breit. Wie gut, dass es da Automobilclubs wie Mobil in Deutschland e.V. gibt – www.mobil.org. Ein Anruf genügt (deutsche Nummer) und es wird weltweit geholfen.
Braucht man heutzutage noch die Grüne Versichertenkarte? Wenn ja, warum – und in welchen Ländern?
Die Suche vor dem Urlaub nach der Grünen Versicherungskarte ist passé. Bei PKWReisen in EU-Länder müssen Autofahrer die Grüne Versicherungskarte nicht mehr mitführen. Statt der Grünen Karte gilt nun das amtliche Kennzeichen.
Außerhalb der EU wird sie als Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr aber noch benötigt. Sie ist kostenlos beim KFZ-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Unbedingt an Bord haben müssen Sie die Grüne Karte in folgenden Ländern: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, Türkei und in der Ukraine.
Wie steht es um das grosse D-Schild für Deutschland?
Wer in der EU mit seinem Auto unterwegs ist, benötigt das D-Schild am Auto nicht mehr. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug ein Euro-Kennzeichen mit integriertem Nationalitätszeichen besitzt. Außerhalb der EU muss jedoch ein D-Schild am Auto angebracht werden.