Wie bei vielen anderen Schiffsfonds in der Vergangenheit konnten auch in diesem Fall die Versprechungen einer extrem sicheren Kapitalanlage mit hohen Renditen nicht eingelöst werden. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch können sich geschädigte Anleger aber durchaus berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen.
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte: „Schiffsfonds wurden sehr oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Dabei wurde es versäumt, die Anleger ordnungsgemäß auf die wirtschaftlichen Risiken hinzuweisen. Diese Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss dies im Einzelfall geprüft werden.“
In den vergangenen Monaten schlitterten immer mehr Schiffsfonds in die Insolvenz. Die gängige Rechtsprechung zeigt, dass Anleger bei Falschberatung Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Dazu sollten sie sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vertritt bereits bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles/nachrichten-zu-schiffsfonds…
mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorf
Telefon: +49 211 280663-0
Telefax: +49 211 280663-98
@email
www.mzs-recht.de