Initiiert wurde der Fonds von der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft, einer Tochtergesellschaft der Commerzbank AG. Der Kläger moniert, dass er über wesentliche entscheidungsrelevante Umstände für seine Kapitalanlage nicht informiert worden ist und nimmt die beratende Bank daher auf Schadensersatz in Anspruch.
„Es handelt sich“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, „um ein erstes ‚Pilotverfahren‘, in dem unter anderem Prospektfehler geltend gemacht werden.“ Auch die beratenden Banken haben das Anlagekonzept mit bankkritischem Sachverstand zu prüfen und Prospektfehler offenzulegen. So sind in dem Prospekt nicht sämtliche Vertragspartner namentlich benannt worden, so dass für den Anleger die tatsächlichen Verflechtungen und die damit verbundenen Interessenkollisionen nicht erkennbar werden. Die Rechtsprechung verlangt, dass kapitalmäßige und personelle Verflechtungen offenzulegen sind, weil damit das Risiko einer Interes-senkollision zu Lasten der Fondsgesellschaft und damit zu Lasten der Anleger verbunden ist. „Sollte das Gericht der Auffassung von Hahn Rechtsanwälte folgen, hat das Urteil grundlegende Bedeutung für alle weiteren Gesellschafter des CFB-Fonds 162“, erklärt Dr. Brockmann.
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Hahn Rechtsanwälte werden im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt tätig. Hahn und Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertreten vorrangig private und institutionelle Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.