Wie uns berichtet wurde, haben nicht wenige Anleger in offene Fonds investiert, weil sie in dem Glauben waren, eine sichere und jederzeit verfügbare Anlage zu erwerben. Dass dem nicht in jedem Fall so ist, müssen viele Investoren derzeit leidvoll erfahren. Auch die Anleger des SEB Optimix Substanz sind von einer Fondsschließung/-liquidation betroffen.
Setzt die Fondsgeschäftsführung die Rücknahme der Anteile aus oder wird der Fonds liquidiert, so kann der Anleger seine Fondsanteile nur noch über die Börse oder frei veräußern. In diesem Fall muss der Anleger regelmäßig nicht unerhebliche Verluste in Kauf nehmen. Alternativ kann der Anleger zuwarten, bis der Fonds wieder geöffnet bzw. abgewickelt wird. Aber auch wenn sich der Anleger hierfür entscheidet, sind Verluste einzukalkulieren.
Die Anleger sind jedoch nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger – und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Anteile an offenen Fonds regelmäßig nicht geeignet.
Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken sowie auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen werden kann.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es beispielsweise kürzlich gelungen, für einen Anleger, der in den SEB Kapital Protekt Substanz P investiert hatte, erstinstanzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. € 350.000,00 durchzusetzen.
Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb offenen Fonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Zu beachten ist in derartigen Fällen häufig die Frage der Verjährung. Ein Zuwarten bis zur abgeschlossenen Liquidation des Fonds ist regelmäßig nicht möglich ist, ohne sich der Gefahr auszusetzen, mögliche Schadenersatzansprüche verjähren zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de