Berlin, 07.03.2016 – Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG.
Die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG investierte laut Memorandum in ein Portfolio von drei modernen Wasserkraftwerken. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt wie im Prospekt vorgegeben Investitionen getätigt oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.
Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich sollten betroffene Anleger nun aktiv werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/ oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarktes für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.
Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.
Sollten sich zudem Prospektfehler feststellen lassen, kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.
Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.