Alleine in den letzten Wochen sind über das Vermögen folgender Gesellschaften bei den genannten Amtsgerichten Insolvenzverfahren eröffnet worden:
- Sinus Invest AG, AG Nürnberg
- MS "Carola" GmbH & Co. KG, AG Flensburg
- MS "Anna Sophie" Verwaltungs GmbH, AG Tostedt
- Condra Schifffahrts- und Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Bremen
Trotz der negativen Nachrichten sollten Anleger nicht sofort aufgeben. Oftmals wurden die Kapitalanlagen unter Verschweigen der wahren Risiken von den Vermittlern angepriesen. Diese haben aber die Pflicht beim Beratungsgespräch nicht nur die Vorzüge herauszuheben, sondern den Anleger auch deutlich auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hinzuweisen.
Tun sie dies nicht, können sie für den gesamten entstandenen Verlust schadensersatzpflichtig sein.
Es lohnt sich in der Regel daher, auch im Falle einer Insolvenz, mögliche Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen.
Anleger, die sich an den genannten Gesellschaften beteiligt haben, sollten daher umgehend rechtlichen Rat von einem fachkundigen Rechtsanwalt einholen.
Gerne stehe ich als spezialisierter Fachanwalt hierfür zur Verfügung.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht