Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen von bislang insgesamt 20% des investierten Kommanditkapitals zurückfordern wird, sofern es noch nicht an die Gesellschaft zurückbezahlt und damit tatsächlich das Kapitalkonto wieder ausgeglichen wurde.
Für die Anleger des FHH Fonds Nr. 32 bleiben nur noch zwei Alternativen: Den Verlust des investierten Kapitals akzeptieren oder die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie über die Risiken des Schiffsfonds im Vorfeld der Beteiligung nur unzureichend informiert wurden.
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Hohe Weichkosten von 26,3% des von den Anlegern investierten Kommanditkapitals verschwiegen
- Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen
- Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des FHH-Fonds Nr. 32 MS "Rubinia Schulte" und MS "Valerie Schulte" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am FHH-Fonds Nr. 32?
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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