Alle sechs insolventen DS-Rendite-Fonds wurden zwischen 1994 und 1998 aufgelegt. In diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Urteil des BGH von Interesse. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Dr. Peters Ausschüttungen von den Anlegern nicht zurückverlangen kann, wenn dies nicht ausdrücklich im Gesellschaftervertrag geregelt ist.
Nun steuern gleich sechs Dr. Peters Schiffsfonds in die Insolvenz. „Für die Anleger des DS Rendite Fonds ist das natürlich ein Schock“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Allerdings bestehe für viele Anleger durchaus die Hoffnung, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.
„Gerade bei Schiffsfonds ist es häufig der Fall, dass sie als sichere Kapitalanlage angepriesen wurden. Auf die hohen wirtschaftlichen Risiken eines Schiffsfonds, die zum Totalverlust des Kapitals führen können, wurde in dem Beratungsgespräch allerdings nicht hingewiesen. Dann liegt ein klassischer Fall von Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet“, erklärt Cäsar-Preller. Auch müssen die Anleger über die Provisionszahlungen, die an die Berater der Bank für die Vermittlung der Anlage fließen, aufgeklärt werden. „Wird über diese so genannten Kick-Backs nicht informiert, begründet auch das den Anspruch auf Schadensersatz. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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