Der Reiz der Mittelstandsanleihe für Anleger ist klar. Sie kaufen keine Anteile an dem Unternehmen und werden dadurch nicht zu Miteigentümern, sondern leihen dem Unternehmen Geld zu einem fest gelegten, meist hohen Zinssatz. „Das hört sich alles sehr sicher und rentabel an. Hinzu kommt, dass der deutsche Mittelstand großes Vertrauen in der Gesellschaft genießt. Allerdings kann er dieses Vertrauen nicht immer erfüllen. Anleger müssen damit rechnen, dass die Anleihen nicht voll bedient werden können und sogar der Totalverlust drohen kann“, warnt Fachanwalt Cäsar-Preller.
Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 29. Januar 2013, dass bei 28 Emittenten des Vorjahrs der Verschuldungsgrad vor der Emission im Schnitt bei 267 Prozent gelegen habe. „Das belegt, wie riskant Mittelstandsanleihen tatsächlich sind“, sagt Cäsar-Preller.
Hoffnung für geschädigte Anleger, die in Mittelstandsanleihen investiert haben, gibt es aber auch. Cäsar-Preller: „Auch hier geht es um Falschberatung oder Prospektfehler. Heißt: Der Anleger muss über die Risiken der Anleihe aufgeklärt worden sein. Zu diesen Risiken gehört auch der Totalverlust des Kapitals. Ist er nicht umfassend aufgeklärt worden, kann das einen Anspruch auf Schadensersatz oder bei Prospektfehlern auf Rückabwicklung begründen.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich eine große Anzahl geschädigter Anleger von Mittelstandsanleihen.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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