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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG: Anlageberaterin zum Schadensersatz verurteilt


18. Juli 2014, 10:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 17.07.2014 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin und Standort Zürich meldet, hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass eine Anlageberaterin einem Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung schuldet.

In dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren trug der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG fehlerhaft beraten habe.

So habe die Anlageberaterin beispielsweise zugesichert, dass monatliche Ausschüttungen bei der streitgegenständlichen Beteiligung garantiert seien. Demgegenüber hat der Anleger jedoch seit März 2012 keinerlei Ausschüttungen mehr aus dem Fonds erhalten.

„Nach einer Beweisaufnahme über den Inhalt und den Ablauf des Beratungsgespräches stand für das Landgericht Augsburg fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Anlageberaterin deshalb folgerichtig zum Ersatz des insgesamt entstandenen Schadens.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.

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