Die Beteiligungen an der ACM Hantong III wurden in den Jahren 2009 und 2010 vertrieben und damit mitten in die Ende 2008 ausgebrochene Schifffahrtskrise hinein platziert. In dieser Zeit sind nicht nur die Charterraten massiv eingebrochen, so dass der Supramax-Bulker in den vergangenen Jahren nicht in der Lage war, auskömmliche Charterraten zur Abdeckung der Kapitalkosten zu verdienen. Hinzu kam, dass die finanzierende Bank das Schiff wegen des krisenbedingten Wertverlustes auch nicht mehr als ausreichende Sicherheit für den Kredit akzeptierte. In Folge dessen stellte sie das Schiffshypothekendarlehen am 26. März 2015 fällig und löste damit die Insolvenz der Schiffsgesellschaft aus.
Hahn Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass dem Fonds von Anfang an die wirtschaftliche Tragfähigkeit fehlte. Zum einen wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schifffahrtskrise auf das konkrete Beteiligungsangebot in den Prognoserechnungen im Prospekt nicht hinreichend berücksichtigt. Zum anderen gab es von Anfang Probleme mit der Werthaltigkeit des Supramax-Bulkers als ausreichende Kreditsicherheit für das Schiffhypothekendarlehen, so Anwalt Rosowski. Daher hat Hahn Rechtsanwälte bereits Ende 2014 für insgesamt 19 Kläger eine Prospekthaftungsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Verfahren ist erstinstanzlich noch nicht abgeschlossen. „Jüngst konnten wir dem Gericht ein Gutachten eines namhaften Sachverständigen vorgelegen, der die im Rahmen der Klage erhobenen Vorwürfe bestätigt hat. Deswegen sind wir daher für unsere Mandanten optimistisch, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können“ sagt Rosowski abschließend.
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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.