“Die von den Vermittlern dieser Wertpapiere häufig versprochene „ganz sichere“ Rückzahlung der Nominalwerte zum Laufzeitende ist bereits seit langem vollkommen unrealistisch.” erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause hierzu.
Die Mitteilung hat daher nach Ansicht von KAP Rechtsanwälte - die auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert sind - zunächst wenig Auswirkungen für die Anleger, da die HPE Hanseatic Private Equity AG bereits seit Jahren in der Insolvenz ist.
Bei den Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic Private Equity AG handelt es sich nach Erkenntnissen von KAP Rechtsanwälte um Wertpapiere, die beinahe ausschließlich durch das zwischenzeitlich ebenfalls insolvente Unternehmen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG bzw. später Accessio Wertpapierhandelshaus AG verkauft wurde. “Die Berater hatten hierbei in den von uns vertretenen Fällen Anleger stets nicht korrekt über die mit den Papieren zusammenhängenden Risiken aufgeklärt und die Wertpapiere als vollkommen sichere Anlage, meist als Alternative zum Tagesgeld, angepriesen.” ergänzt Krause. Ein grober Fehler wie sich nun zeigt. Eine garantierte Rückzahlung zum Laufzeitende gab es nie. Vielmehr waren diese Papiere von Anfang an hoch riskante Papiere eines kleinen Emittenten mit hohem Risiko.
Für die geschädigten Anleger macht Rechtsanwalt Krause deutlich: “Getäuschte Anleger, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic Private Equity AG über die Beratung der Accessio AG bzw. Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG gekauft haben, haben nach unserer Einschätzung und unserer Erfahrung aus diversen Prozessen gute Möglichkeiten ihren Schaden von der depotführenden Bank geltend zum machen. Insbesondere, da uns zwischenzeitlich Erkenntnisse vorliegen, dass die DAB Bank als ausschließlich depotführende Bank sehr genau über die systematische Täuschung von Anlegern durch die Accessio Bescheid wusste und ihre Kunden hierüber nicht informierte.” In einem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde die DAB Bank erstmals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In weiteren laufenden Verfahren wird die Haftung der Bank durch verschiedene Senate des OLG München als wahrscheinlich angenommen. Auch einem durch KAP Rechtsanwälte erstrittenen BGH-Urteil hat der BGH deutlich festgestellt, dass die Bank ihren Kunden in dieser Konstellation haftet, wenn deren Kenntnis nachgewiesen werden kann.
Anleger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic private equity AG sollten sich bezüglich der Möglichkeiten ihrer Schadloshaltung beraten lassen.
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