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Megastar und Eloro kündigen Megastars Jahreshaupt- und Sonderversammlung an


07. Oktober 2010, 08:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Megastar und Eloro kündigen Megastars Jahreshaupt- und Sonderversammlung an

Vancouver, British Columbia, Kanada. 6. Oktober 2010. Megastar Development Corporation (WKN: A0JL3K; TSX-V: MDV) und Eloro Resources Ltd. (TSX-V: ELQ; FSE: P2Q) geben heute bekannt, dass Megastar die Jahreshaupt- und Sonderversammlung für den 7. Dezember 2010 geplant hat. Auf der Versammlung soll neben den üblichen und allgemeinen Belangen ein Sonderbeschluss zur Annahme eines Übereinkommens hinsichtlich des früher angekündigten Geschäftszusammenschlusses mit Eloro Resources Ltd. (Eloro) gründlich geprüft werden.

Eloro und Megastar planen, einen Geschäftszusammenschluss durchzuführen, wobei die Aktionäre von Megastar 70 Millionen Stammaktien von Eloro (die Eloro-Aktien) anteilig erhalten werden. Die Eloro-Aktien werden an Megastar ausgegeben werden, entweder vorher treuhänderisch oder in Verbindung mit dem Übereinkommen im Tausch gegen alle Besitzrechte und Anteile von Megastar an der Simkar-Liegenschaft. In jedem Fall erfolgt die Verteilung an die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt registrierten Megastar-Aktionäre. Dieser Zeitpunkt wird vom Board of Directors der Megastar festgelegt (der Stichtag). Die an die Megastar-Aktionäre zu verteilende Anzahl von Eloro-Aktien wird auf der Anzahl der zum Stichtag ausstehenden Megastar-Aktien basieren. Die Einzelheiten der Übereinkunft, einschließlich des Stichtags, werden in einer getrennten Pressemitteilung bekannt gegeben, nachdem die Übereinkunft von den Directors der Megastar genehmigt wurde und ein Abkommen unterzeichnet wurde.

Megastar hat den 8. Oktober 2010 als Stichtag für die Versammlung festgesetzt. Alle registrierten Aktionäre von Megastar sind dazu berechtigt, auf der Versammlung den Sonderbeschluss zur Annahme eines oben beschriebenen geplanten Übereinkommens zu diskutieren und darüber abzustimmen. Ein Informationsrundschreiben mit den Einzelheiten des Übereinkommens wird in Zusammenhang mit der Versammlung verschickt werden, nachdem die Übereinkunft und der Plan des Übereinkommens finalisiert und genehmigt wurden.

Der Abschluss der geplanten Umstrukturierung unterliegt dem Erhalt aller benötigten Zustimmungen und Genehmigungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine gerichtliche Genehmigung, die Zustimmung der Aktionäre und die Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Über Megastar

Megastar Development Corp. ist ein aufstrebendes Ressourcenunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Mineralliegenschaften in Kanada beschäftigt. Megastar besitzt Gold- und Buntmetallliegenschaften in Quebec und British Columbia, einschließlich des Goldprojektes Simkar in Val dOr, Quebec.

Über Eloro

Eloro ist ein Junior-Explorationsunternehmen, dessen Schwerpunkt auf der Entdeckung und Erschließung von Edelmetallen im Bergbaubezirk von Val-dOr sowie von qualitativ hochwertigen Edelmetall- und Buntmetallressourcen in der Region James Bay im Norden von Quebec liegt. In der Region James Bay besitzt Eloro 11 Gold-Kupfer-Silber-Liegenschaften(1.062 Claims) auf 548 km² im La Grande Greenstone Belt (Grünsteingürtel) und im Eastmain Greenstone Belt, ganz in der Nähe von Goldcorps Goldprojekt Eleonore. Eloro arbeitet gegenwärtig gemäß eines Options- und Joint-Venture-Abkommens auf Akquisition eines ungeteilten 50-%-Anteils an der Simkar-Liegenschaft von Megastar hin. Dieses Abkommen wurde 2009 zwischen den beiden Unternehmen geschlossen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Megastar Development Corp.
Dusan Berka, P. Eng.
President & CEO
600 - 625 Howe Street
Vancouver, B.C.
Canada V6C 2T6
Tel.: +1 604-683-6648
http://www.megastardevelopment.com

AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen. Bitte englische Originalmeldung beachten.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=18457

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