Der U.S. Kongress schuf die 5., bevorzugte Visa-Kategorie für Immigranten (EB-5) im Jahre 1990 durch den Erlass des "Immigration and Nationality Act" von 1990 (das "EB-5 Programm") für qualifizierte Ausländer, die mittels eines Investments, von dem die US Wirtschaft durch die Schaffung neuer Vollzeit-Arbeitsplätze für US-Bürger profitieren würde, in die USA auswandern wollen. Im Jahre 1992 schuf der Kongress das EB-5 Pilotprogramm (das "EB-5-Pilotprogramm) durch Erlass von Sektion 610 des öffentliches Gesetzes 102-395 zur Ermutigung der Einwanderung mittels EB-5 Programm und für die Schaffung von EB-5 Regionalzentren zur Handhabung neuer Investments. Sowohl das reguläre EB-5-Programm als auch das EB-5-Pilotprogramm werden von der United States Citizen and Immigration Services (USCIS), einer Abteilung des Ministeriums für Heimatschutz, verwaltet.
Als der Kongress ursprünglich die Genehmigung für die Schaffung des EB-5-Programms im Jahre 1990, , geänderte Fassung von 1992, bewilligte, enthielt das Gesetz eine automatische Auslaufklausel, die vorsah, dass das Programm automatisch ausläuft, sofern es nicht durch ein Bundesgesetz verlängert wird. Während der vergangenen 20 Jahre hat der Kongress das Ablaufdatum mehrere Male routinemäßig verlängert, zuletzt im Jahr 2009, als das Ablaufdatum bis zum 30. September 2012 verlängert wurde.
Doch da 2012 ein Wahljahr ist, wurde die Verlängerung des EB-5-Programms in gewisser Weise zu einem politischen Spielball in Washington. Dies führte unerwartet zu großer Unsicherheit im EB-5-Markt, denn verschiedene Mitglieder beider politischer Parteien, sahen offenbar einen politischen Vorteil darin, das Programm auslaufen zu lassen oder zumindest damit zu drohen. Infolgedessen waren viele eigentlich zu Investitionen bereite EB-5-Investoren immer weniger gewillt, ihre Gelder treuhänderisch zu hinterlegen, bevor absehbar war, ob das EB-5-Pilotprogramm auch über den 30. September 2012 hinaus existieren würde. Glücklicherweise genehmigte der US-Kongress eine Verlängerung des EB-5-Programms um drei Jahre, als er S. 3245 am 13. September 2012 verabschiedete. Als Präsident Obama es am Freitag unterzeichnete, gab es für EB-5-Investoren keinen unmittelbaren Grund zur Sorge mehr.
Aus diesem Grund freuen wir uns, zu berichten, dass unsere EB-5-Finanzierungsinitiative voranschreitet und wir optimistisch sind, sie in naher Zukunft abzuschließen.
Das Unternehmen bemerkt, dass es nicht das erste Mal ist, dass es während der vergangenen Jahre mit politischem Gegenwind zu kämpfen hatte was die Empfindung der Investoren bezüglich des Weiterbestehens des EB-5-Programms betrifft. Im Oktober 2011 stellte Senator Charles Schumer (D-NY) mit Unterstützung von Warren Buffet im US-Kongress einen Gesetzesentwurf vor, wonach ausländische Investoren, die in den USA Immobilien im Wert von mindestens 500.000 Dollar kaufen, ein Aufenthaltsvisum erhalten würden. Zwar hatte der Entwurf als Stimulus-Maßnahme für den US-Immobilienmarkt eine gute Absicht, doch es entstand unmittelbar eine Konkurrenz für den EB-5-Markt. Ein EB-5-Investment, das auch eine Mindestanlage von 500.000 Dollar erfordert, muss risikobehaftete und unbesichert sein. Dagegen bot der Vorschlag von Schumer einem ausländischen Investor die Möglichkeit, ein Visum zu erhalten, das nahezu risikofrei ist, während der Kauf eines Hauses die Anlage sichert und geradezu garantiert. Diese Nachrichten beeinträchtigten den EB-5-Markt stark, da einige Investoren abwarteten, ob der Gesetzesentwurf möglicherweise verabschiedet würde. Nach einiger Zeit zeigte sich, dass der Entwurf es nicht in den Senat schaffen würde, um zur Abstimmung gestellt zu werden, somit sieht der EB-5-Markt ihn nicht mehr als realistische Alternative. Trotzdem ging viel Zeit verloren, während die Investoren abwarteten, um zu sehen, wie die Sache ausgehen würde.
Durch die Verlängerung des EB-5-Programms um weitere drei Jahre wird die Überprüfung der ausländischen Investoren nun fortgesetzt. Diese Überprüfung besteht vorwiegend aus der Kontrolle, ob jeder Anleger den strengen Vorschriften des US Patriot Act und anderen ähnlichen Schutzbestimmungen entspricht. Diese sollen sicherstellen, dass ausländisches Kapital, welches in die USA gelangt, aus legalen Quellen stammt. EB-5-Bestimmungen fordern zudem volle Transparenz und Offenlegung der Investoren, um auszuschließen, dass die Finanzmittel unsauber sind. Jeder Investor - nicht das Unternehmen - ist dafür zuständig, diese Nachweise zu erbringen. Es handelt sich dabei um sehr zeitaufwändige Aufgabe, denn in den USA ist die Dokumentation der Einkünfte zwar gängige Praxis und gang und gäbe, doch ausländische Investoren sind oft unwillig, eine solche Prüfung zu durchlaufen - besonders in Rechtssystemen, in welchen die lokale Kultur und Tradition in finanziellen Belangen zur Verschwiegenheit anhält. Zudem gibt es oft Umstände, in welchen der Investor durchaus gewillt ist, seine Einkommensquellen offen zu legen, die Beweisdokumente aber schwer zu überprüfen sind. Aus diesem Grund stellte die Überprüfung der Investoren, um unsere Zuversicht, dass ihre Visumanträge durch die USCIS genehmigt werden, zu steigern, eine Herausforderung dar. Jedoch arbeiten wir weiter an der Fertigstellung.
Perry Leopold, CEO von North Bay, erklärte, Wenn es nach uns ginge, wäre die Angelegenheit schön längst abgeschlossen, aber die internationale und politische Dynamik liegt außerhalb unserer Kontrolle, deshalb müssen wir uns während dieses Prozesses gedulden. Unser Partner bei unseren Bemühungen rund um EB-5, ACG Consulting, hat all diesen Schwierigkeiten und Hindernissen getrotzt und bleibt, wie wir auch, weiterhin fest entschlossen, die Sache fertigzustellen. Die unbeirrte Sicherheit, dass wir die Finanzierung bald abschließen werden, stärkt unseren Optimismus und den Glauben daran, dass wir unsere selbst gesetzten Ziele erreichen werden."
Über das EB-5-Programm
Das EB-5-Programm wurde vom US Kongress autorisiert, um durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze, besonders in ländlichen Gebieten und in Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit, die US-Wirtschaft zu stimulieren. Der Kongress hat die fünfte auf Beschäftigung basierte (EB-5) Vorzugskategorie für Einwanderungsvisa ursprünglich im Jahr 1990 durch die die Inkraftsetzung des Immigration and Nationality Act of 1990 (das "EB-5-Programm") für qualifizierte Ausländer, die in US-Unternehmen investieren wollen, durch welche die US-Wirtschaft durch die Schaffung oder Erhaltung von zehn (10) Vollzeitarbeitsplätzen für US-Amerikaner profitiert, geschaffen. Im Jahr 1992 schuf der Kongress durch die Inkraftsetzung von Abschnitt 610 des Gesetzes 102-395 das EB-5-Pilotprogramm (das "EB-5-Pilotprogramm"), um die Einwanderung über das EB-5-Programm und die Einrichtung von EB-5-Regionalzentren zu fördern, um neue Investitionen zu erleichtern.
Das EB-5-Programm ermöglicht es Ausländern, legal in die USA einzuwandern, indem sie mindestens 500.000 $ in ein neues Wirtschaftsunternehmen investieren, das in einer so genannten Targeted Employment Area sitzt (ländliche Gebiete und Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit oder "TEA"). Sofern sich das neue Unternehmen außerhalb einer TEA befindet, wird ein Investment in Höhe von mindestens 1.000.000 $ gefordert. Das Gesetz schreibt vor, dass die US-Wirtschaft direkt von dem investierten Kapital profitieren muss, indem durch jedes solches Investment mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Das Programm wird von der Einwanderungs- und Ausländerbehörde der Vereinigten Staaten (United States Citizenship and Immigration Services, "USCIS") verwaltet, wie im Immigration and Nationality Act of 1990, geänderte Fassung, und in Abschnitt 610 des Gesetzes 102-395 (Public Law), geänderte Fassung, vorgesehen. Die USCIS untersteht aktuell dem Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security).
Die Association to Invest In the USA (IIUSA) https://iiusa.org/, eine gemeinnützige Vereinigung der im Bereich EB-5 aktiven Regionalzentren, Anwälten, Finanzberatern, Wirtschaftswissenschaftlern, Brokern/Händlern, Beratern und anderen mit EB-5 beschäftigten Dienstleistern schätzen, dass Regionalzentren seit 2003 weit über 3,1 Mrd. Dollar ausländisches Kapital in die US-Wirtschaft investiert haben, wodurch deutlich mehr als 65.000 Arbeitsplätze für US-Amerikaner entstanden sind, ohne Kosten für die Steuerzahler in den USA zu verursachen.
Über das Ruby-Goldprojekt
Die Ruby-Mine, oder auch das Ruby-Goldprojekt, wurde ursprünglich im Juli 2011 durch die USCIS als qualifiziertes EB-5-Projekt zugelassen und ist berechtigt, durch das staatliche EB-5-Programm 7,5 Mio. $ von ausländischen Investoren aufzubringen.
Die Ruby-Mine ist eine voll genehmigte Untergrund-Alluvial- und Ader-Mine, die in der Nähe von Downieville in Sierra County, Kalifornien, liegt. Die Mine hat seit den 1850er Jahren mehr als 250.000 oz Gold produziert und wird als Teil der nördlichen Erweiterung der historischen Mutterader gesehen. Die Ruby-Liegenschaft umfasst etwa 1.755 Morgen, bestehend aus den Oberflächen-Mineralrechten zweier patentierter Claims von insgesamt etwa 435 Morgen und 30 nicht patentierter Claims von circa 1.320 Morgen. Zu den Geräten, Anlagen und der Infrastruktur vor Ort zählen eine 1.000-Yard-pro-Tag-Seifenwaschanlage, eine 50-Tonnen-pro-Tag-Quarzmühle, 6.000 Fuß Transportwege und damit verbundene Ausstattungen, die für den Untergrundabbau benötigt werden. Die Liegenschaft verfügt zudem über ein hervorragendes Straßensystem und ist über die asphaltierte Schnellstraße von Reno oder Sacramento aus erreichbar. Zudem ist genügend für den Abbau benötigtes Wasser und Holz sowie Strom von dem Anbieter Pacific Gas and Electric Company (PG&E) vor Ort verfügbar. Für nähere Informationen über die Ruby-Mine besuchen Sie bitte die Seite über Ruby auf der Webseite von North Bay unter www.northbayresources.com/ruby.
Über North Bay Resources Inc.
North Bay Resources Inc. (OTCBB: NBRI) ist ein voll berichtspflichtiges Junior-Bergbauunternehmen mit mehr als 150 Mineral- und Alluvialclaims, die etwa 60.000 Morgen in British Columbia, Kanada, umfassen.
In den USA besitzt das Unternehmen die Ruby-Goldmine in Sierra County, Kalifornien, und plant aktuell, weitere in Betrieb befindliche Minen im Westen der USA zu erwerben.
Das Ziel des Unternehmens ist es, ein Portfolio an rentablen Bergbauprospekten weltweit aufzubauen und deren volles wirtschaftliches Potential dann durch Tochterunternehmen und Joint-Venture-Partner zu entwickeln. North Bays Geschäftsplan basiert auf dem generativen Geschäftsmodell, das darauf angelegt ist, die Liegenschaften kurzfristige als Einnahmequellen zu nutzen, selbst, wenn sich diese noch in den frühesten Phasen der Exploration und Entwicklung befinden. Dies bietet den Aktionären zahlreiche Möglichkeiten, von Entdeckungen zu profitieren, während Kapital bewahrt und das mit Exploration und Entwicklung verbundene Risiko minimiert wird.
Safe Harbor für vorausschauende Aussagen:
Diese Meldung enthält eventuell vorausschauende Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des Securities and Exchange Act of 1933, geänderte Fassung, und Abschnitt 21E des Securities and Exchange Act of 1934, geänderte Fassung, die durch die hier erstellten Safe Harbors abgedeckt werden sollen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass alle vorausschauenden Aussagen Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Obwohl North Bay Resources Inc. glaubt, dass alle Annahmen, die den hier enthaltenen vorausschauenden Aussagen zu Grunde liegen, realistisch sind, könnten jegliche Annahmen falsch sein, aus diesem Grund kann nicht versichert werden, dass sich die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemeldung als korrekt herausstellen. Angesichts der bedeutenden Unsicherheiten der hier genannten vorausschauenden Aussagen, sollte ihre Nennung nicht als Erklärung von North Bay Resources Inc. oder einer anderen Person, dass die Ziele und Pläne von North Bay Resources Inc. erfolgreich sein werden, verstanden werden.
Hinweis für US-Investoren: Die United States Securities and Exchange Commission erlaubt es US-Bergbauunternehmen in Ihren bei der SEC eingereichten Berichten nur, die Minerallagerstätten anzugeben, die ein Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich ausbeuten kann. Wir verwenden auf unserer Webseite (oder in unseren Pressemeldungen) Begriffe wie "gemessene", "angezeigte" und "abgeleitete" "Ressourcen", welche die Richtlinien der SEC in den USA registrierten Unternehmen in ihren Berichten bei der SEC streng untersagt. US-Investoren werden inständig gebeten, die Auskünfte in unserem Bericht S-1 und anschließend Bericht 10-K zu beachten, die bei uns oder auf unserer Webseite auf http://www.sec.gov/edgar.shtml erhältlich sind.
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North Bay Resources Inc.
001 (215) 661-1100
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