„Über diese Frage lässt sich derzeit nur spekulieren. Beide Möglichkeiten werfen meiner Meinung nach jedoch kein gutes Licht auf den Beschuldigten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zur Erinnerung: Gegen die beiden S&K Chefs Schäfer und Jonas Köller sowie weitere Verdächtige wird wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue ermittelt. Anleger sollen mit einer Art Schneeballsystem um einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe gebracht worden sein.
Nach einer Razzia bei der S&K-Gruppe im Februar zog der Skandal immer weitere Kreise. Zahlreiche Fonds, häufig Immobilienfonds, an denen die S&K-Gruppe direkt oder mittelbar beteiligt war, mussten in der Folge Insolvenz anmelden oder sind in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Neben verschiedenen S&K-Fonds waren davon u.a. SHB-Immobilienfonds, DC-Fonds, Midas-Mittelstandsfonds, Vario Produkte oder Asset Trust AG betroffen. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres Geldes.
„Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Anleger, zumindest einen Teil ihres Geldes zu retten“, sagt Cäsar-Preller. Im Wege der Zwangsvollstreckung können sie beispielsweise Zugriff auf die sicher gestellten Vermögenswerte zu erhalten. Dazu müssen sie einen vollstreckbaren Titel vorlegen können. Außerdem können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese Ansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Nach den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über alle Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.
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