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Agentur

Steuerfahndung bei der Commerzbank - Steuermäntel im Visier der Ermittler


23. Dezember 2013, 09:23
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rössner Rechtsanwälte zum Thema "Steuermäntel" -: Schadensersatzansprüche gegen Banken wegen Lebensversicherungsmäntel:
Anfang Dezember 2013 durchsuchte die Steuerfahndung gemeinsam mit der Polizei die Commerzbank. Grund für den „Besuch“ war der Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Konkret ging es darum, dass die Generali-Tochter Generali Pan Europe Ltd. (mit Sitz in Irland) - mit ihrem Vertriebspartner Commerzbank - Kunden der Bank geholfen haben soll, Kapitalertragssteuer zu hinterziehen, indem diese mittels eines sog. Lebensversicherungsmantels am Fiskus vorbei manövriert werden.

Dass einige Kunden überhaupt keine Kenntnis darüber hatten, welche Gefahren in diesen – meist durch Banken vermittelten Produkten – schlummern, zeigt sich aktuell. Aufgeschreckt durch die Medienberichterstattung fragen sich Bankkunden, wie sie Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken geltend machen können.

Hintergrund
Wird Vermögen in Wertpapiere investiert, dann fallen auf die Gewinne Kapitalertragssteuer an. 25 % der Gewinne werden auf diese Weise aufgezehrt. Bei Kapitallebensversicherungen kann das anders sein. Denn hier hat der Gesetzgeber entschieden, das Ziel der Altersvorsorge zu fördern. Aus diesem Grund werden die Erträge aus Kapitallebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit, Mindestalter des Versicherten am Laufzeitende etc.) steuerlich privilegiert.

Das Problem bei einer normalen Kapitallebensversicherung ist allerdings, dass der Versicherte keinen Einfluss auf die Wertpapiere hat, in welche die Lebensversicherung investiert. Eine gewöhnliche Lebensversicherung hat ihre Kapitalanlagetätigkeit in erster Linie an Sicherheitsaspekten zu orientieren. So wird gewährleistet, dass im Todesfall tatsächlich die versprochene Leistung erbracht werden kann. Das führte dazu, dass in Niedrigzinsphasen am Laufzeitende der Lebensversicherung oftmals nur der Garantiezins gezahlt wurde.
Findige Köpfe der Finanzbranche hatten insbesondere seit Beginn der 2000-er Jahre eine – wie sie meinten - kreative Lösung parat. Für Anleger ab einem Anlagevolumen von typischerweise € 500.000,00 wurde die individuelle Kapitallebensversicherung entwickelt. Dabei wurden die fondsgebundene Kapitallebensversicherungen so gestaltet, dass die zugrundeliegenden Fonds den individuellen Wünschen des Versicherten entsprachen. Es wurde also ein (Lebensversicherungs-) Mantel über das Wertpapierdepot des Anlegers gelegt. Nebeneffekt dieser Lösung: Da unmittelbarer Eigentümer der Wertpapiere der Versicherer wurde, bot diese Lösung Anonymität. Für die beteiligten Kreditinstitute ein lukratives Geschäft, denn so fielen auf verschiedenen Ebenen Provisionen an.

Das Problem
Das Problem dabei liegt im Grundkonzept solcher Mantellösungen. Dem Versicherten geht es nicht um Schutz für den Todesfall, sondern um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Das wäre noch nichts Ungewöhnliches. Allerdings gerieten bei diesen individuellen Versicherungsmänteln die versicherungsvertraglichen Komponenten gelegentlich derart in den Hintergrund, dass die Lösung dem Charakter nach keine Versicherung mehr war. So wurden die Steuerprivilegierungen zu Unrecht in Anspruch genommen und missbraucht. Dies führte dann zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Opfer oder Täter?
Die Frage ist unterschiedlich zu beantworten, je nachdem, ob sie aus der Sicht des Steuerrechts, des (Steuer-) Strafrechts oder des Zivilrechts betrachtet wird. Steuerschuldner für die Kapitalerträge ist der Anleger bzw. Versicherte. Das bedeutet, dass er derjenige ist, den die eventuelle Steuernachzahlung trifft. Steuerstrafrechtliche Konsequenzen für Kunden hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Anleger steuerlich beraten war und die Auskunft lautete, die unterbreitete Versicherungskonstruktion sei steuerlich nicht zu beanstanden, kann man dem Kunden keinen Vorwurf machen. Anders sieht es aus, wenn die Anonymität des Versicherungsmantels dazu genutzt wurde, im Ausland geparktes Schwarzgeld zunächst in die Lebensversicherung und von da aus ins Inland zurückzuholen. Für den Fall des bloßen Fehlschlagens der Versicherungskonstruktion stellt sich schließlich zudem noch eine ganz andere Fragen: Hätte der Anleger auch dann in den Lebensversicherungsmantel investiert, wenn ihm gesagt worden wäre, dass das Konstrukt möglicherweise steuerlich nicht anerkannt wird? Hätte der Anleger als Versicherter nicht Steuern gespart, wenn der Lebensversicherungsmantel ordentlich konzipiert worden wäre? Zivilrechtlich können sich genau an aus diesen Fragestellungen Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen vertreibende Bank und/oder den Versicherer ergeben.

Was tun?
Das Problem ist komplex. Betroffene sollten zunächst die steuerrechtliche Seite „ihres“ Lebensversicherungsmantels prüfen lassen. Wenn sich hier Zweifel ergeben, kann eine Selbstanzeige den Weg aus einer eventuellen Strafbarkeit weisen. Wenn sich abzeichnet, dass die steuerlichen Versprechungen nicht erreicht werden, ist zudem zu prüfen, inwieweit von den beteiligten Instituten der Ersatz der daraus entstehenden Schäden verlangt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Rechtsanwalt Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
www.roessner.de, @email

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

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