Beim Bund der Steuerzahler gibt es kostenlose Informationen, wie man einen Umzug optimal steuerlich absetzt. Doch zuerst muss man wissen, ob es sich um einen beruflichen oder einen privaten Umzug handelt. Denn je nachdem ist die Vorgehensweise eine andere.
Ein beruflicher Umzug wird als Werbungskosten für Angestellte oder Betriebskosten für Selbständige und Unternehmer betrachtet. In diesem Fall sind die gesamten Umzugskosten steuerlich absetzbar. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, da das Finanzamt diese anfordern kann. Fehlen die Nachweise, könnte Ihnen viel Geld entgehen.
Bei einem privaten Umzug können Sie 20 % der Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen; höchstens jedoch 4.000 Euro. Zudem können Sie 20% der Handwerkerleistung bei Renovierungs- und Malerarbeiten, Reparaturen sowie beim Möbelaufbau bis zu einem Betrag von 1.200 Euro steuerlich geltend machen. Das Beste: Die so absetzbaren Kosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Zum Beispiel: Kosten des Umzugsunternehmens 3.000 Euro x 20% = 600 Euro weniger Steuern.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Umzug beruflich oder privat bedingt ist? Der Bund der Steuerzahler hält dafür einen Schnelltest bereit. Besuchen Sie einfach die folgende Webseite: https://steuerzahler.de/nrw/umzug-und-steuern/ Mit dem Test können Sie auch kostenfrei die passenden Informationen anfordern.