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mzs Rechtsanwälte GbR

Anwaltskanzlei

Zeitungen berichten über Klageverfahren der mzs Rechtsanwälte gegen Postbank


27. November 2012, 15:56
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Postbank-Geschichte, welche die Kölnische Rundschau und der Bonner Generalanzeiger über Helga S. (Name geändert) erzählen (vgl. http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/wirtschaft/Die-Postbank-wird-von-Vertriebssuenden-eingeholt-article910927.html), ist so unfassbar traurig und alltäglich zugleich, dass es einen umso betroffener macht, wenn man weiß, dass dies auch eine Geschichte über Hoffnung, Vertrauen, Existenzangst und tiefe Enttäuschung ist. Die 63-jährige Helga. S. ist mit einem Grad der Behinderung von 100 schwerst gehbehindert. Zudem ist sie an Krebs erkrankt. Sie lebt von monatlich € 1.130,- Rente. Infolge ihrer Scheidung erhielt sie einen Zugewinnausgleich in Höhe von rund 150.000 Euro.

In Finanzdingen sehr unerfahren wendet sich Helga S. an eine Institution, der sie seit Jahren vertraut: Ihr zuständiger Postbankberater verkauft ihr zwei Anteile an offenen Immobilienfonds und eine langfristige Schiffsfonds-Beteiligung. Heute - vier Jahre später - ist das Geld weg oder in zwei in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds minderwertig gebunkert.
Wir zitieren den Bonner Generalanzeiger: "Es sind Fälle wie Helga S, von denen die Postbank jetzt eingeholt wird. Rechtsanwälte quer durch die Republik berichten von ähnlichen Beispielen. Wie der 85-Jährigen, der eine Schiffsbeteiligung mit Laufzeit bis 2026 verkauft wurde."

mzs-Partner Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird von der Zeitung als Experte zitiert. Er wird im Verfahren gegen die Postbank die beiden schärfsten Schwerter einsetzen, die es aktuell vor Gericht zu führen gibt: Einerseits wird der Postbank und ihrem Berater falsche Beratung vorgeworfen. Das Beratungsverschulden liegt in diesem eklatanten Fall auf der Hand: Die Anlegerin hatte angesichts ihrer geringfügigen Erwerbsunfähigkeitsrente eine sichere Anlage gewollt und war über die Risiken bis hin zum möglichen Totalausfall durch eine Schiffsfonds-Insolvenz nicht informiert worden. Aber auch unabhängig davon kann unsere Mandantin von der Postbank Rückabwicklung verlangen. Die Postbank hat nämlich systematisch Provisionsleistungen zwischen dem Fondsanbieter und der Postbank verschwiegen. „Über diese so genannten Kick-Backs hätte unsere Mandantin aufgeklärt werden müssen", so Dr. Meschede zuversichtlich. Daher dürften nahezu allen Postbank-Kunden Schadensersatzansprüche gegen die Bank zustehen.
Dankbar ist er in der aktuellen Situation über das große Medieninteresse: "Wir gehen davon aus, dass die Postbank der fortschreitende Ruinierung ihres Rufs Einhalt gebieten und deswegen Einsicht zeigen wird, dass sie die Kunden entschädigen muss. "

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles.html

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