In Griechenland drohen Smartphone-Sündern beispielsweise 100 Euro, in Dänemark umgerechnet 200 Euro und in den Niederlanden sogar 230 Euro Bußgeld. In anderen Ländern werden die Strafzahlungen flexibler festgesetzt, was allerdings nicht zwangsläufig zu niedrigeren Strafen führen muss. So werden in Frankreich beispielsweise mindestens 135 Euro und in Spanien über 200 Euro fällig. Bei der Festsetzung der endgültigen Höhe werden allerdings zudem die Schwere des Falls und das Einkommen des Fahrers miteinbezogen. Darüber hinaus droht Wiederholungstätern in Frankreich sogar der Führerscheinentzug.
Beim Vergleich mit diesen europäischen Spitzenwerten können die in Deutschland fälligen 60 Euro noch als vergleichsweise human angesehen werden, allerdings kommt zu diesen noch ein Punkt in Flensburg dazu. Doch natürlich ist auch außerhalb Europas die Gefahr der Smartphone-Nutzung am Steuer längst erkannt und wird geahndet. So kostet beispielsweise im Bundesstaat New South Wales, im weit entfernten Australien, der Griff zum Handy während der Fahrt rund 210 Euro und zusätzlich vier Punkte im dortigen Punkteregister, das ab 13 Punkten einen Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht. Im Oman, auf der Arabischen Halbinsel, soll man für das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt in der Hand sogar ins Gefängnis gehen.
Wie verhält es sich hierbei eigentlich mit dem Strafvollzug bei einem Vergehen im Ausland? Bei vielen mag bei einem im Ausland auferlegten Bußgeld der Gedanke an ein Nicht-Zahlen aufkommen. All diesen sei an dieser Stelle der Rat gegeben: Ist einmal ein Bußgeld auferlegt, dann sollte man dieses auch begleichen. Schließlich handelt es sich um ein Vergehen im Straßenverkehr, wie dies im eigenen Land auch der Fall wäre. Dies soll und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem handelt es sich im Falle der Smartphone-Nutzung am Steuer, egal wo, um viel mehr als nur um ein Kavaliersdelikt. Sie stellt schlichtweg eine extreme Gefährdung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern dar.
Auch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass im europäischen Ausland gesammelte Geldsanktionen auch in Deutschland vollstreckt werden können. Wird dies nicht gemacht bzw. verfolgt das Bundesamt das Vergehen nicht weiter, dann muss nach einem Nicht-Zahlen mit einer Vollstreckung bei Wiedereinreise gerechnet werden. Dies kann beispielsweise zu erhöhten Bußgeldern bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.
Generell gilt: Möchte man sein Smartphone während der Fahrt im Ausland legal nutzen, dann sollte man sich vor der Fahrt über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. Denn mag beispielsweise die Nutzung eines Headsets in Deutschland als Freisprechlösung im Fahrzeug akzeptiert werden, dann muss dies in anderen Ländern noch lange nicht der Fall sein.
Letztendlich sollte bei all den oft vorherrschenden Diskussionen über Strafen, mögliche Sanktionen und die vermeintliche Abschreckung durch Strafen nicht vergessen werden, dass schlussendlich nur echte Verhaltensänderungen aufgrund von Überzeugung zu Verbesserungen führen können. Andernfalls kann bei den vermeintlichen Übeltätern schnell der Versuch im Zentrum stehen, Strafen zu entgehen ohne das Verhalten umfassend zu ändern. Diese echte Veränderungen – bei den drastischen Unfallzahlen aufgrund von Ablenkung am Steuer auch dringend notwendig – erreicht man allerdings nur, indem man durch Aufklärung und Sensibilisierung ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern erreicht, ihr Smartphone eben nicht während der Fahrt in der Hand zu benutzen.
Dies ist das Ziel von „BE SMART! Hände ans Steuer – Augen auf die Straße“, der ersten bundesweiten Verkehrssicherheitskampagne ihrer Art, die der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. zusammen mit dem TÜV SÜD und unserem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt als Schirmherrn initiiert hat.
Um möglichst viele Menschen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, soll die Kampagne auf eine sehr breite Basis in Deutschland gestellt werden. Gesellschaftlich, unternehmerisch und politisch.
„Dabei ist es uns wichtig, durch einen positiven Ansatz das Smartphone nicht an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr aufzuklären und auf diese Weise zu richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu motivieren. Denn wir glauben an den mündigen Autofahrer und Verkehrsteilnehmer, der die richtigen Entscheidungen im Straßenverkehr treffen kann, die im Sinne der Verkehrssicherheit stehen und mit denen sich dadurch zugleich Strafen vermeiden lassen.“, so Dr. Michael Haberland, Präsident vom Automobilclub Mobil in Deutschland.
Weitere Informationen zur Kampagne gibt es unter www.besmart-mobil.de
Hier finden Sie beide Spots zur Kampagne:
Spot 1: www.youtube.com/watch?v=XZrLDPEIMq8
Spot 2: www.youtube.com/watch?v=Zqcy3jlTuSU