Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem wird das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. „Die Konsequenzen sind jedoch deutlich anders, nicht nur weil das Bußgeld steigt. Da es nach der Reform nur noch 8 Punkte statt wie bisher 18 gibt, wirkt sich der Punkt für den Gebrauch des Handys am Steuer deutlich schwerer aus“, erklärt Oliver Dietrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ein Beispiel: Jemand hat im Verkehrszentralregister in Flensburg zwei Punkte und wird beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage oder ähnliches erwischt. Neben einem Bußgeld gibt es einen Punkt, so dass sein Konto in Flensburg auf drei Punkte steigt. Für die Umrechnung der Punkte in das neue System wäre dieser weitere Punkt unerheblich, da 1 bis 3 Punkte nach dem alten System in einen Punkt nach dem neuen System umgerechnet werden. Erfolgt der Eintrag für den Gebrauch des Handys am Steuer erst nach dem 1. Mai 2014 hätte der Betroffene dann schon zwei Punkte, da seine alten zwei Punkte zu einem Punkt umgerechnet wurden.
„In so einem Fall wäre es sinnvoll, das Bußgeldverfahren möglichst zu beschleunigen, damit der Punkt noch vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingetragen wird. Das muss aber nicht immer so sein. Daher muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Eintragung vor oder nach dem 1. Mai 2014 für den Betroffenen sinnvoller ist“, erklärt Rechtanwalt Dietrich.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
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