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Agentur

Neues Punktesystem rückt sicherheitsgefährdende Verkehrsverstöße in den Fokus


21. Februar 2014, 11:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das Verkehrszentralregister in Flensburg und damit auch das Punktesystem werden zum 1. Mai 2014 neu geordnet. Dann wird der Führerschein bereits ab 8 Punkten entzogen. Allerdings führen auch nur noch Verstöße, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden zu einem Punkteeintrag. „Ziel der Neuregelung ist, im zentralen Register nur noch die Personen zu erfassen, die durch verkehrsgefährdende Verstöße auffallen. Daher gibt es für eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten keine Punkte mehr“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In den Fokus rücken also besonders Kraftfahrer, die in einer gewissen Regelmäßigkeit durch verkehrsgefährdende Delikte auffallen. Alte Punkte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden zum 1. Mai 2014 gelöscht. Das betrifft insbesondere Punkte für einfache Ordnungswidrigkeiten wie das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette oder Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen. Die übrigen Punkte werden zum 1. Mai 2014 entsprechend nach dem neuen System umgerechnet.

Neu ist zum 1. Mai aber auch der Wegfall der Tilgungshemmung. „Bisher ist es so, dass neue Punkte auch die Tilgung älterer Einträge hemmen. Mit jedem neuen Punkt lief die Tilgungsfrist wieder von vorne. Nach dem neuen System verjährt jedes Delikt für sich. Das eröffnet gerade bei aktuell laufenden Bußgeldverfahren einen gewissen taktischen Spielraum“, erklärt Rechtsanwalt Fenderl. Denn je nach der individuellen Situation kann es sinnvoller sein, wenn ein Punkteeintrag noch nach dem alten oder schon nach dem neuen System erfolgt. „Das muss allerdings jeweils im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass zwar die Tilgungshemmung zum 1. Mai 2014 entfällt, im Gegenzug aber längere Tilgungsfristen gelten“, so Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

Kanzlei Fenderl & Dietrich
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