Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und auch nur dann, wenn noch kein weiteres Verkehrsdelikt vorliegt, durch das das Punktekonto auf mehr als fünf Punkte steigen würde. Es gilt das sogenannte Tattagprinzip. Wer nach dem neuen System vier bis fünf Punkte gesammelt hat, erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und wird auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hingewiesen. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar soll das Verkehrsverhalten des Betroffenen nachhaltig verändert werden.
Bislang konnten durch die Teilnahme an Verkehrsseminaren bis zu vier Punkte abgebaut werden. „Verkehrsteilnehmer, die Punkte angesammelt haben, sollten also überlegen, ob sie diese Möglichkeit zum Punkteabbau noch vor dem 1. Mai 2014 nutzen“, meint Rechtanwalt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn bei der Umrechnung in das neue Punktesystem kann ein niedrigerer Punktestand erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
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