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Verband der Automobilindustrie (VDA) versucht die Öffentlichkeit offenbar bewusst zu täuschen


27. Dezember 2019, 07:57
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

UCY ENERGY hat sich entgegen den Aussagen des VDA niemals bei diesem entschuldigt und sieht auch keine Veranlassung dazu

Verband der Automobilindustrie (VDA) versucht die Öffentlichkeit offenbar bewusst zu täuschen

Verband der Automobilindustrie (VDA) hat sowohl Anwaltsgebühren als auch Schadensersatz vereinnahmt

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat im Jahr 2019 nicht nur mit einer völlig gefloppten IAA, sondern auch mit einer rigorosen und höchst umstrittenen Abmahnpraxis im Zusammenhang mit Harnstofflösung auf sich aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang sind Presseberichte in der "Welt am Sonntag" und auch im "Mannheimer Morgen" erschienen, die auch im Netz auf viel Aufmerksamkeit gestoßen sind und vielfach geteilt wurden. Spätestens danach stand der VDA und v.a. der Leiter seiner Rechtsabteilung, Dr. Ralf Scheibach, massiv in der Kritik. Der VDA hat durch Ariane Hettenkofer von der Münchener Anwaltskanzlei KroherStrobel eine Klage gegen die UCY business services & trading GmbH und seinen Geschäftsführer Thilo Schneider vor dem Landgericht München mit einem Streitwert von 250.000 Euro vorbereiten lassen. Interessant in diesem Zusammenhang: Obwohl ein vermeintlicher Markenverstoß - der an sich bereits sehr fragwürdig erscheint - von der GmbH begangen worden soll, richtete sich ein Anspruch nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Ein pikantes Detail: Seitens des VDA wurde unter gewissen Voraussetzungen eine Haftstrafe für den Geschäftsführer der Gesellschaft gefordert - einzig und allein deswegen weil diese auf einer Webseite gesagt hat, dass sie als Ölunternehmen, das Schmierstoffe verkauft, Harnstofflösung anbietet. Die zeigt besonders eindrucksvoll mit welchen Methoden der Verband der Automobilindustrie (VDA) arbeitet. "Hier wird Druck aufgebaut. In dem Moment, wo es um die persönliche Freiheit geht, überlegt man sich sehr genau, ob man einen Gerichtsprozess führen will". UCY ENERGY hatte dem VDA sogar mehrere Unterlassungserklärungen zukommen lassen - der hatte jedoch alle abgelehnt. Offenbar ging es hier nicht - wie vom VDA vorgegeben - um die Vermeidung der Markennennung, sondern vielmehr um rein-finanzielle Interessen.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit hatte Eckehart Rotter, Pressesprecher des VDA eine Pressemitteilung herausgegeben, die jedoch inhaltlich falsch ist. In der Presseerklärung hießt es, dass der VDA weder Abmahngebühren eingenommen habe und sich UCY ENERGY zwischenzeitlich beim VDA entschuldigt habe. Beides entspricht nicht der Wahrheit. Thilo Schneider erläutert: "Wir haben uns mit dem VDA verglichen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Pauschalsumme an die Kanzlei KroherStrobel überwiesen. Dabei wurde sowohl das Anwaltshonorar der Kanzlei KroherStrobel als auch ein Schadensersatz für den VDA abgegolten." Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass der VDA keine Abmahngebühren eingenommen habe - im Gegenteil: Der VDA hat nicht nur Abmahngebühren geltend gemacht, sondern über eine Pauschalsumme sogar noch darüber hinaus gehenden Schadensersatz geltend gemacht. "Wir haben uns vom VDA erpressen lassen. Aber ein Entschuldigung hat es niemals gegeben", erläutert UCY-Geschäftsführer Thilo Schneider. "Besonders enttäuschend fand ich die Arroganz des VDA. Ich habe etliche Mal versucht den Leiter der Rechtsabteilung des VDA, Dr. Ralf Scheibach zu erreichen. Dieser wollte jedoch nicht mit mir sprechen", erläutert Schneider. Es erscheint paradox: Wenn das Thema wirklich so relevant ist, dass der VDA eine Landgerichtsklage vorbereiten lässt, sollte man doch annehmen, dass der VDA ein Eigeninteresse daran hat, eine Lösung für ein Problem zu finden, das von anderen Personen als solches gar nicht erkannt werden kann - und besser als in einem persönlichen Gespräch kann eine Lösung doch gar nicht erarbeitet werden. "Ich war sogar bereit nach Berlin zu fahren und mich mit dem VDA an einen Tisch zu setzen", erläutert Thilo Schneider. Der UCY-Chef hat sogar den Präsidenten des VDA, Bernhard Mattes, sowie die drei Geschäftsführer angeschrieben. Doch alle Schreiben blieben unbeantwortet.

UCY ENERGY hat prüfen lassen, ob es zulässig ist das Schreiben an den VDA-Präsidenten, sowie die Klageschrift von Ariane Hettenkofer von der Kanzlei KroherStrobel zu veröffentlichen. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urt. v. 24.08.2010 - Az.: 27 O 184/07) ist dies zulässig. "Die Öffentlichkeit hat ein Recht mehr über die umstrittene Abmahnpraxis des VDA zu erfahren", erläutert Schneider. "Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass wir die Klageschrift von der Münchener Anwältin Ariane Hettenkofer, sowie das Schreiben an den VDA-Präsidenten Mattes veröffentlichen werden." Schneider weiter: "Ich möchte in friedlicher Ko-Existenz mit Lieferanten, Kunden und Dienstleistern etwas aufbauen und wachsen lassen. Der VDA erweckt den Eindruck, dass es ihm eher darum geht rein destruktiv von oben herab auf mittelständische Unternehmen einzuschlagen". Ob der VDA nach wie vor die Interessen der deutschen Automobilhersteller vertritt darf angezweifelt werden. Wenn langjährige Käufer deutscher Fabrikate aus Protest gegen die Politik des Verband der Automobilindustrie (VDA) plötzlich ausschließlich deshalb ausländische Fabrikate kaufen, weil die entsprechenden Hersteller keine Mitgliedsunternehmen des VDA sind, läuft in Berlin definitiv etwas falsch. "Dann schadet der VDA sogar dem Standort Deutschen und gefährdet Arbeitsplätze", erläutert Schneider.

Kundenseitig kam in den vergangenen Tagen die Frage auf, ob UCY ENERGY künftig überhaupt noch Harnstofflösung anbietet. Thilo Schneider dazu: "Wir werden bis auf Weiteres keine Harnstofflösung mehr unter dem Markennamen des VDA anbieten. Dies ändert sich, sollte der VDA den Markenschutz verlieren und der Begriff in den allgemeinen Sprachgebrauch übergehen. Dies hat nichts damit zu tun, das wir die Ware nicht mehr unter dem Markennahmen verkaufen dürfen. Wir kaufen Ware ausschließlich von führenden Markenherstellern, die allesamt die Berechtigung haben, ihre Ware unter dem Markennamen des VDA zu verkaufen. Jedoch wollen wir das 'System VDA' nicht unterstützen. Wir wollen für Kunden, Lieferanten und Dienstleister gleichermaßen da sein. Wir agieren auf Augenhöhe, nicht von oben herab und nicht mit Anwälten wenn man die Dinge in einem vernünftigen Gespräch klären kann". Führende Hersteller wollen momentan noch an der VDA-Marke festhalten. In dem Moment, wo jedoch größere Kundengruppen explizit nach Ware fragen, die als Nicht-Markenprodukt verkauft wird, sind auch die größten Hersteller von Harnstofflösung bereit, ihre Lizenznehmerschaft beim VDA auf den Prüfstand zu stellen.

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