Direkt zum Inhalt
Mobil in Deutschland e.V.

Unternehmen

Vorteile einer frühzeitigen Anwaltseinschaltung


07. Februar 2011, 11:08
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Vorteile der frühzeitigen Anwaltseinschaltung nach einem Unfall

Frage: Worin liegt der Vorteil, wenn ich frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftrage?

Antwort: Oftmals tätigen Unfallbeteiligte fahrlässig unrichtige Aussagen gegenüber den Versicherungen, die nicht wieder gutzumachen sind, und vergessen im Anschluss ihre Ansprüche rechtzeitig und vollständig geltend zu machen (z. B. Wertminderungsansprüche, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld usw.).
Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist durch einen kompetenten Rechtsanwalt gewährleistet und erspart Ihnen kostbare Zeit.

Frage: Wie verhalte ich mich am Unfallort richtig?

Antwort: Bei Personenschäden : 1. Erste Hilfe leisten, 2. Polizei und Krankenwagen anrufen. Bei sonstigen Unfällen mit und ohne Personenschäden: 3. Unfallstelle absichern, 4. Zeugen ermitteln (Autokennzeichen und Adressen notieren), 5. Fotos der Unfallstelle machen, 6. grundsätzlich nicht von der Unfallstelle wegfahren, 7. Unfallposition der Fahrzeuge mit Kreide auf der Straße markieren, sollte man wegfahren müssen, 8. Namen und Adressen der Beteiligten notieren (Personalausweis und Führerschein zeigen lassen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer notieren) und 9. Anwalt anrufen, wenn möglich. Grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, ob man zur Sache an Ort und Stelle Aussagen machen sollte. Das kommt immer darauf an: Wird man selber beschuldigt oder ist die Sache strittig, sollte man in keinem Fall eine Aussage zur Sache abgeben. Die Sachverhaltsschilderung muss dem Anwalt überlassen bleiben. Nur wenn die Sache sonnenklar ist, der Unfallgegner offensichtlich Verursacher ist und die Beweissituation (Zeugen) das bestätigt, kann man der Polizei gegenüber Aussagen machen, diese sind aber in der Regel nicht korrigierbar, deshalb Vorsicht! In keinem Fall darf man ein Schuldanerkenntnis abgeben. Dies wäre auch gegenüber dem eigenen Versicherer nicht bindend! Das heißt, dass man möglicherweise allein aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses persönlich haften kann und die Versicherung von der Zahlungspflicht befreit ist.

Frage: Wer zahlt die Anwaltkosten nach einem Unfall?

Antwort: Hier gilt es drei Punkte zu unterscheiden.
1) Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, tragen er und seine Haftpflichtversicherung alleine Ihre Rechtsanwaltskosten. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihr Anwalt wird sie im Vorfeld hierüber nochmals aufklären.
2) Es trifft Sie eine Teilschuld am Unfall. Dann empfiehlt es sich, zunächst eine günstige Erstberatung bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Anwaltskosten in aller Regel von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen.
3) Sie sind alleine am Unfall schuld. Auch hier gilt: Vorab beim Rechtsanwalt informieren. Für die Abwehr der Ansprüche ist grundsätzlich Ihre Haftpflichtversicherung zuständig, die meistens eigene Anwälte einschaltet und bezahlt.

Richtiges Verhalten nach Erhalt eines Bußgeldbescheids!

Frage:: Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugeht?

Antwort: Am besten Sie konsultieren auch in diesem Fall frühzeitig einen Verkehrsrechtsanwalt, damit dieser schnellstmöglich Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und durch fristgerechte Einlegung eines Einspruchs ihre Rechte wahren kann. Erst nach Überprüfung der Verfahrensakten wird Ihr Anwalt eine Einlassung zur Sache machen. Ihr Rechtsanwalt übernimmt durch eine festgelegte Taktik die nötige Korrespondenz für Sie.

Frage: Was kostet die anwaltliche Beauftragung?

Antwort: Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese grundsätzlich die kompletten Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Der Deckungsschutz gilt nach Absprache mit der Versicherung für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann fragen Sie bitte im Vorfeld, welche Kosten Ihr Rechtsanwalt für die Interessenwahrnehmung berechnet.

Frage: Sind Messverfahren überhaupt erfolgreich angreifbar?

Antwort: Ganz klar, JA! Eine unlängst bekannte Studie hat ergeben, dass ca. 15 % der untersuchten Fälle ohne Mängel waren. In mehr als 80 % entdeckten die Sachverständigen der VUT Fehler – technische oder formale. Mit einbezogen in die Prüfung waren Laser-, Video- und Radarmessverfahren. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, einen Bußgeldbescheid durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Frage: Kann man ein ausgesprochenes Fahrverbot trotz ordnungsgemäß durchgeführten Messverfahren umgehen?

Antwort: Das ist nur nach fristgemäßem Einspruch in einer Hauptverhandlung im Einzelfall möglich, z.B. bei Berufsfahrern, die mit dem Fahrverbot an ihrer Berufsausübung gehindert werden und somit möglicherweise eine Existenzvernichtung oder anderweitige gravierende Nachteile drohen. Die Geldbuße wird dann meistens verdoppelt.

Kontakt