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Agentur

Winterreifenpflicht: Schnee und Eis auf den Straßen


14. Januar 2013, 12:04
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der Winter ist zurück. Am Montag sorgten die Schneefälle fast bundesweit für Behinderungen im Straßenverkehr, die Polizei registrierte zahlreiche Unfälle auf glatten Straßen. Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal weist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Winterreifenpflicht hin. „Wer bei diesen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und ggfs. auch den Schutz seiner Kasko-Versicherung.“

Auch wenn die Winterreifenpflicht in Deutschland nach wie vor etwas schwammig geregelt ist, ist sie bei solchen Straßenverhältnissen eindeutig: Rechtsanwalt Lüdecke: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte müssen mindestens M+S-Reifen aufgezogen sein. Wer bei solchen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.“ Kommt es aufgrund der Sommerbereifung zu Beeinträchtigungen der anderen Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld auf 80 Euro steigen.

Darüber hinaus kann im Falle eines Unfalls in Folge falscher Bereifung Ärger mit der Versicherung drohen. „Die Kasko-Versicherung kann sich weigern, für den Schaden aufzukommen. Versicherer verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf grobe Fahrlässigkeit, welche nicht versichert ist.“, erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist davon allerdings nicht betroffen.

Winterreifen allein schützen übrigens nicht. Für alle Reifen gilt, dass sie eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern haben. „Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zum eigenen Schutz und den der anderen Verkehrsteilnehmer würde ich aber im Winter nicht raten, sich mit seinen eigenen Reifen allzu nah an diesen Grenzwert zu orientieren.“, so Lüdecke.

An einem Unfall auf glatten Straßen müssen aber nicht automatisch die Sommerreifen Schuld sein. In Streitfällen sollten Verkehrsteilnehmer unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Die Kanzlei LF legal Rechtanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/verkehrsunfall/

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Tel: 0511 / 54 54 38 74
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