Viele Baubetriebe erstellen ihre Angebote mit einer eigenen GAEB- oder Kalkulationssoftware. Doch was, wenn der Auftraggeber nachträglich ein EFB 221 oder EFB 223 fordert? Genau das ist der Regelfall: Die ergänzenden Formblätter zur Preisermittlung verlangt der öffentliche Auftraggeber meist weit nach der Angebotsabgabe – das Formblatt EFB 223 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, das Formblatt EFB 221 häufig erst noch später von den Bietern der engeren Wahl.
Dabei ist das Angebot längst aus dem Haus. Sämtliche Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses stehen fest und sind bindend. Verlangt wird deshalb keine neue Kalkulation, sondern die nachträgliche Aufgliederung genau dieser Preise in das Schema des EFB 221: Lohn, Stoff, Gerät und Sonstiges müssen sich am Ende wieder exakt zum abgegebenen Einheitspreis und damit zur LV-Summe addieren. Wer eine Software einsetzt, die das nicht leistet, rechnet Position für Position von Hand zurück und füllt dann die Formblätter manuell aus.
Der GAEB-Standard als gemeinsamer Nenner
Genau an dieser Stelle setzt die Firma gaeb-online aus Walzbachtal an. Ihre Erweiterung für GAEB-Online 2025 braucht als Ausgangspunkt nichts weiter als ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format, in dem bereits Preise stehen. Woher diese Preise stammen, spielt keine Rolle. Nahezu jede Kalkulationssoftware am Markt kann ein GAEB-LV exportieren, und damit steht der Weg offen: Das LV der Phase GAEB DA83 wird zusammen mit der Angebotsdatei als DA84 in GAEB-Online 2025 geöffnet und an eine Excel-Vorlage übergeben, die daraus die Einheitspreise nachträglich in Kostenarten aufteilt und die Formblätter befüllt.
Zuschläge statt Neukalkulation
Der Betrieb hinterlegt in der Vorlage seinen Kalkulationslohn und die betrieblichen Zuschläge – Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Auf dieser Grundlage verteilt die Erweiterung jeden Einheitspreis passend auf Lohn, Stoff, Gerät und Sonstiges und füllt daraus EFB 221 und EFB 223.
Entscheidend dabei: Die im Angebot kalkulierten Einheitspreise bleiben natürlich unverändert. Es wird nichts neu gerechnet, sondern offengelegt, wie sich ein bereits fertig kalkulierter EP anhand der verteilten Zuschläge zusammensetzt. Positionen mit ungewöhnlich hohem Lohn- oder Materialanteil lassen sich anschließend in der Excel-Tabelle einzeln nachjustieren. Eine automatische Prüfung stellt sicher, dass die Summe der Zuschläge nicht über 100 Prozent des Einheitspreises des GAEB-Angebotes hinausgeht.
Zwei Wege, ein Ergebnis
Für Betriebe, die ihre Preise ohnehin in GAEB-Online 2025 ermitteln, gibt es mit der Excel-EFB-Kalkulation den umgekehrten Weg: Dort entstehen Preise und Formblätter in einem Zug. Worin sich beide Erweiterungen unterscheiden und wann welche die richtige ist, beschreibt gaeb-online im Blog zur EFB-Kalkulation. Wer die Kalkulation künftig in GAEB-Online 2025 führt, kann dabei auch auf den KI-PreisNavigator zurückgreifen, der Einheitspreise aus den eigenen, früher abgegebenen Angeboten vorschlägt.
Verfügbarkeit
Die Erweiterung Excel-EFB Rückwärtskalkulation kostet 120 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer als Einmalkauf. Voraussetzung ist eine lizenzierte Version von GAEB-Online 2025 oder GAEB-Online 2025 USB sowie Microsoft Excel mit aktivierten VBA-Makros; je Installation wird eine eigene Lizenz benötigt. OpenOffice und LibreOffice werden nicht unterstützt. Updates innerhalb der Generation 2025 sind enthalten.