Stuttgart. – »Mietnomaden und Mietpreller können für Vermieter zum existenzbedrohenden Inferno werden«, betont Aleksander Rasic. Drastische Worte. Aber das Mitglied der Unternehmensleitung der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) spricht aus Erfahrung: Täglich kommt der Stuttgarter mit geschädigten Wohnraum-Eigentümern in Kontakt. Der Schaden, den Mietnomaden anrichten, erreiche in aller Regel einen fünfstelligen Euro-Betrag, erklärt Aleksander Rasic und empfiehlt jedem Vermieter, wenigstens die Kosten für die Räumung tunlichst kleinzuhalten: »Deshalb raten wir, die ›Berliner Räumung‹ wenn möglich einer normalen Räumung vorzuziehen.«
Was unterscheidet die Berliner Räumung von einer Standard-Zwangsräumung?
Das Szenario ist bekannt: Die vom Mietnomaden besetzte Wohnung soll vom Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden – inklusive Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen, die dem Mietnomaden gehören. Dafür wird der Vollstreckungsbeamte vom Vermieter einen Vorschuss für die Transport- und Lagerkosten verlangen. Erst wenn der Vermieter diesen Betrag bezahlt hat, wird die Zwangsräumung vollstreckt.
Ganz anders läuft die »Berliner Räumung«: Möbel und andere Utensilien, die dem Mietnomaden gehören, verbleiben dabei in der Wohnung. Hohe Kosten für Transport und Einlagerung fallen folglich gar nicht erst an. Überdies kann der Vermieter bei einer Berliner Räumung gemäß § 562 BGB sofort sein Pfandrecht an den beweglichen Sachen anmelden. Der betroffene Ex-Mieter kann bestimmte Gegenstände nur auf dem Klagewege zurückfordern – und als krimineller Mietnomade dürfte er den Gang zum Gericht scheuen.
Die Berliner Räumung ist somit eine echte Alternative für Vermieter, die nicht darauf angewiesen sind, dass die vom Mietnomaden »befreite« Wohnung möglichst rasch wieder vermietet werden kann.
Welche Kostenvorteile bietet die Berliner Räumung?
»Der Vermieter spart bei einer Berliner Räumung zunächst einmal die Kosten für Transport und Einlagerung von Möbeln und anderen Sachen, die der Mietnomade in der Wohnung zurücklässt«, hebt Aleksander Rasic hervor. »Daneben kann er versuchen, die vom Pfandrecht belegten Gegenstände zu verkaufen. Mit etwas Glück kann er so wenigstens einen Teil des finanziellen Schadens ausgleichen, den der Mietnomade verursacht hat. Allein deshalb sollte man die Berliner Räumung auf alle Fälle in Betracht ziehen.«
Welche Besonderheiten gibt es bei der Berliner Räumung zu beachten?
Aleksander Rasic weist darauf hin, dass nicht alle Gegenstände und Möbelstücke des Mietnomaden veräußert werden dürfen: »Tabu sind bewegliche Sachen, die dem Mietnomaden z. B. für eine ›bescheidene Lebensführung‹ oder für dessen Gelderwerb zugestanden werden müssen.« Außerdem dürfe der Verkaufstermin frühestens einen Monat nach der Berliner Räumung angesetzt werden. Der Ex-Mietnomade müsse zuvor rechtzeitig auf schriftlichem Wege über den Verkauf informiert werden. Vor allem sei es wichtig, unmittelbar nach Inbesitznahme der Wohnung unter Zeugen ein durch Fotos ergänztes Verzeichnis der Sachen anzulegen, die sich in der Wohnung des Mietnomaden befinden.
Einen wichtigen Punkt will Aleksander Rasic nicht verschweigen: »Die Berliner Räumung ist bei Gerichtsvollziehern nicht gerade Favorit. Die möchten am liebsten die Wohnung komplett räumen und stellen sich oft quer, wenn vom Vermieter um eine Berliner Räumung gebeten wird. Aber diese Beamten haben keinerlei Prüfungs- und Entscheidungskompetenz. Die obliegt allein dem Gericht. Gerade wegen der finanziellen Vorteile lohnt es sich für jeden Vermieter, auf die Berliner Räumung zu pochen. Dabei können wir von der VSK bei Bedarf wertvolle Hilfe leisten.«
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Boiler Plate | Unternehmensportrait
Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG (VSK) unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.