Auch erneute Gespräche mit Zeugen und Auskunftspersonen können nach Jahren relevant werden. Aussagen lassen sich mit inzwischen bekannten Tatsachen vergleichen, Widersprüche neu bewerten und frühere Angaben unter veränderten Fragestellungen betrachten.
Bei geeigneten Fällen können zudem speziell ausgebildete Spürhunde oder Methoden der strukturierten Erinnerungsarbeit eingesetzt werden, darunter Zeugenbefragungen in Hypnose. Entscheidend bleibt die anschließende Überprüfung: Ein Hinweis ist noch kein Beweis. Er wird erst dann für die Ermittlungsarbeit relevant, wenn er sich mit anderen Informationen abgleichen oder unabhängig verifizieren lässt.
Das gilt auch für einen ungewöhnlicheren Ansatz, den Bosselmann bei festgefahrenen Fällen ergänzend einsetzt: die Intuitive Fallbeschreibung (iFB).
Intuitive Fallbeschreibung: vom Eindruck zur überprüfbaren Information
Die iFB kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der vorhandene Informationsbestand weitgehend ausgeschöpft ist. Wahrnehmungen – sogenannte „Perceptions“ – werden zunächst möglichst ohne Interpretation dokumentiert. Erst anschließend erfolgt der kriminalistische Abgleich.
Perception → Dokumentation → kriminalistischer Abgleich → Verifikation
Beschrieben werden können beispielsweise räumliche Strukturen, Landschaften, Gebäude, Gewässer, Geräusche, Bewegungen oder Entfernungen. Entscheidend ist primär nicht die Wahrnehmung selbst, sondern die Frage, ob sich daraus eine konkrete und unabhängig überprüfbare Information ableiten lässt.
„Eine Perception ist kein Beweis“, sagt Bosselmann. „Für die Ermittlungsarbeit wird sie dort interessant, wo daraus ein überprüfbarer Ansatz entsteht.“
Der iFB liegt originär ein vom US-Militär entwickeltes Arbeitsprotokoll zugrunde, das in seinem methodischen Ansatz dem Remote Viewing folgt. Entsprechende Verfahren wurden seit den 1970er-Jahren im Umfeld US-amerikanischer Nachrichtendienste und im Rahmen militärischer Forschungsprogramme untersucht und praktisch erprobt. Auf dieser methodischen Grundlage wurde die iFB für ihren heutigen Anwendungsbereich weiterentwickelt und strukturiert. Bosselmann versteht sie als ergänzendes Instrument, mit dem zusätzliche und verknüpfende Informationen gewonnen, bislang getrennt betrachtete Aspekte miteinander in Beziehung gesetzt und daraus mögliche neue Ermittlungsansätze abgeleitet werden können.
Er bildet auch andere Ermittler in der Methode aus. Bei geeigneten Fällen können mehrere geschulte Crime Viewer unabhängig voneinander dieselbe Aufgabenstellung bearbeiten. Erst danach werden die Ergebnisse analysiert und fließen in die operative Ermittlungsarbeit ein.
Gewissheit kennt unterschiedliche Facetten
Nicht bei jedem Auftrag bringt die Privatermittlung durch Bosselmanns Team Gewissheit zu einem lebenden Vermissten. In einigen Fällen führten die Ermittlungen zu einem abgelegenen See oder in ein Waldgebiet, wo die Vermissten schließlich tot aufgefunden wurden.
Auch Todesfälle mit offenen Fragen gehören zu seinem Tätigkeitsbereich, etwa wenn Angehörige Zweifel an einem angenommenen Suizid oder an einzelnen Umständen des Todes haben. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Verbrechen vorliegt. Geprüft wird, ob Tatsachen, Zeitabläufe, Kontakte und Aussagen mit dem angenommenen Geschehen vereinbar sind.
Das Ergebnis kann deshalb ebenso darin bestehen, einen Verdacht auszuräumen.
„Gewissheit bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich ein Verdacht bestätigt.“
Wenn Spuren über die Landesgrenzen führen
Neben Vermisstenfällen führt Bosselmann Aufenthaltsermittlungen und internationale Personensuchen durch, beispielsweise nach Schuldnern, untergetauchten Personen oder möglichen Zeugen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Bei grenzüberschreitenden Fällen verbindet er klassische Ermittlungsarbeit mit OSINT, Umfeldrecherche, geografischer Analyse und Recherchen vor Ort. Diesen als Global Tracing bekannte Arbeitsbereich dient der Durchsetzung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Forderungen.
Unabhängig von der eingesetzten Methode bleibt das Ziel dasselbe: offene Fragen einzugrenzen, Annahmen von Tatsachen zu trennen und aus Hinweisen überprüfbare Ermittlungsansätze zu entwickeln.
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Ermittlungsarbeit fasst Bosselmann seinen Ansatz in einem Satz zusammen:
„Ungeklärt bedeutet nicht automatisch unlösbar.“