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Bundespresseamt

Institution

100 Millionen Euro für flutgeschädigte Kultureinrichtungen


02. August 2013, 13:48
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Im Rahmen der Aufbauhilfen für Flutschäden wird es auch ein Kulturelles Hilfsprogramm Hochwasser 2013 geben. Dies gab Kulturstaatsminister Bernd Neumann anlässlich der heutigen Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum Aufbauhilfe-Fonds zur Fluthilfe mit den Ländern bekannt.

Damit sollen Hochwasserschäden bei Kultureinrichtungen und Denkmälern beseitigt werden. Der Staatsminister betonte: „Durch das verheerende Hochwasser sind auch kulturelle Einrichtungen ganz erheblich beschädigt worden. Deshalb ist hier schnelle und umfassende Hilfe nötig. Ich freue mich, dass es im Rahmen des vorgesehenen Aufbauhilfe-Fonds zu den Flutschäden gelungen ist, für den Bereich der Kultureinrichtungen und für Denkmäler passgenaue Förderhilfen zu entwickeln. In einem ersten Schritt werden kurzfristig 100 Millionen Euro für Kultureinrichtungen und Denkmäler bereitgestellt – die Vergabe weiterer Mittel erfolgt dann schrittweise nach Konkretisierung der Schadensbilder.“

Gegenstand des Kulturellen Hilfsprogramms Hochwasser 2013 ist die Beseitigung der Schäden bei Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft. Weiter soll bei Denkmälern – unabhängig von ihrer Trägerschaft – der erforderliche denkmalpflegerische Mehraufwand ersetzt werden, der zur Wiederherstellung nach den Flutschäden erforderlich ist.

Nach derzeitiger Schadenslage finden sich die schwersten Schäden in Sachsen-Anhalt und Sachsen. So ist das UNESCO-Welterbe “Gartenreich Dessau-Wörlitz“ in Sachsen-Anhalt mit einer Schadenshöhe von voraussichtlich 15 Millionen Euro am stärksten von der Flut betroffen.

Grundlage für die Aufbauhilfe ist das Aufbauhilfegesetz vom 15. Juli 2013. Bund und Länder haben in einer Verwaltungsvereinbarung die Verfahrensfragen zum Aufbauhilfefonds geklärt. Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung erfolgt am heutigen Freitag (2. August). Eine ergänzende Rechtsverordnung wird zügig durch das Bundeskabinett am 14. August beschlossen werden.

Den Verwaltungsvollzug der Aufbauhilfe übernehmen die Bundesländer. Diese nehmen auch die Förderanträge entgegen und entscheiden über die einzelnen Anträge.

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