Hintergrund für diese Zulagenrückforderung war die Tatsache, dass die ZfA im Rahmen von Überprüfungen der Zulagenberechtigungen für die Jahre 2005 bis 2007 feststellen musste, dass bei den betroffenen Riestersparern ganz oder teilweise die Zulagenberechtigungen entfallen waren.
Insbesondere bei Riester-Sparern, welche im Rahmen eines sogenannten Dauerzulagenantrages über die betroffenen Jahre hinweg ihre Zulagen automatisiert beim Anbieter beantragt hatten, kommt es zum Beispiel durch nicht angezeigte Änderungen im Familienstand, der Anzahl der Kinder oder der Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis zu Rückforderung von bereits ausgezahlten Riesterzulagen.
Hier ist Service gefragt – denn viele Verbraucher meinen, dass sie mit einer einmaligen Angabe ihrer persönlichen Situation den Pflichten zum Erhalt des staatlichen Zuschusses genüge getan haben. Leider werden sie jedoch durch Veränderungen, die Auswirkung auf die Höhe der Zulagen haben, rigoros bestraft.
„Eine derartige Überprüfung seitens der ZfA war abzusehen. Deshalb weisen wir unsere FWU-Lizenzpartner seit Einführung unserer RiesterRente auf die Notwendigkeit der ständigen Betreuung hin“, sagt Andreas Wurscher. „Wir haben bei der ATLANTICLUX ein so genanntes ‚Aktives Zulagenmanagement’ eingeführt, bei dem wir seit Aufnahme unserer Geschäftstätigkeit im Bereich der ‚Riesterverträge’ jährlich einen ‚Dauerzulagenantrag’ bzw. ein ‚Änderungsmitteilungsformular’ an den Kunden senden. Für den Fall, dass wir hierauf keine Rückantwort des Kunden erhalten, wird über einen Zeitraum von zwei Jahren ein halbjährliches Erinnerungsschreiben verschickt, damit es genau zu dieser Problemsituation Rückforderung nicht kommt“, erklärt der FWU-Versicherungsexperte.
Das seitens FWU verfolgte Ziel, die Kunden auf die Notwendigkeit der Aktualisierung aufmerksam zu machen, ist gelungen. Denn der Rücklauf auf die Erinnerungsschreiben betrug über 80 Prozent. „Diese Quote erscheint uns überdurchschnittlich und wir glauben, dass wir dadurch vielen unseren Kunden tatsächlich Rückzahlungen ersparen konnten“, meint Andreas Wurscher.
Die RiesterRente der ATLANTICLUX besticht dabei nicht nur durch die besondere Betreuung, sondern bietet – anders als in diesem Produktsegment üblich - während der Ansparphase eine Todesfallleistung in Höhe von mindestens 50 Prozent der Summe der vereinbarten Eigenbeiträge. Der Versicherungsschutz erweitert die steuerbegünstigte Verwendung des Riester-Sparvertrages. Bei der Wahl der Teilkapitalisierung oder aber auch im Falle der gesetzlich zulässigen ‚schädlichen Verwendung’ ist sichergestellt, dass die Steuerprivilegierung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG – also die Besteuerung nur der Hälfte der Erträge – zur Anwendung kommen kann. „Mit diesem zusätzlichen Produkthighlight nehmen wir eine Ausnahmestellung am Markt ein und erzielen dabei für den Kunden einen bemerkenswerten Mehrwert. Wir bieten Versicherungsschutz und erweitern die Verwendungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Senkung der Steuerpflicht von Kapitalleistungen“, ergänzt Wurscher.
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. gehört zur FWU Group München und bietet ausschließliche Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen an. Die Produkte wurden im Januar 2011 bei MORGEN & MORGEN, einem unabhängigen Analysehaus mit der „TOP-Ranking“-Plakette ausgezeichnet.
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