Welche Möglichkeiten ergeben sich für Ihre Anschlussfinanzierung?
Das Darlehen kann komplett oder auch nur teilweise gekündigt werden. Dabei sind verschiedene Alternativen denkbar: Eine vollständige Kündigung und die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank zu einem besseren Zinssatz, die Rückzahlung des Darlehens aus Eigenkapital oder eine teilweise Kündigung, wenn beispielsweise eine größere Sonderzahlung geleistet werden kann.
Tipp: Gerade jetzt ergeben sich sehr gute Chancen die hohen Zinsen von damals in günstige Konditionen umzuwandeln. Ganz ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dabei ist es wichtig die Reihenfolge der Maßnahmen einzuhalten. Das Team von „zinsBewusst“ unterstützt dabei gern.
Was ist bei einer Anschlussfinanzierung zu beachten?
Als erstes sollte der genaue Termin der damaligen Vollauszahlung recherchiert werden. Sind seitdem 10 Jahre vergangen, kann gekündigt und der Ablösetermin bestimmt bzw. erfragt werden. Wurde das Darlehen bereits gekündigt und steht der genaue Tag des Wirksamwerdens der Kündigung bereits fest, dann muss das Darlehen innerhalb von 2 Wochen durch die neue Bank abgelöst werden. Ansonsten gilt die Kündigung als nicht erfolgt.