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zinsBewusst | Robert Tzschöckel

Unternehmen

Baufinanzierung: Kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei alten Darlehensverträgen gibt es die Chance viel Geld zu sparen.


13. Mai 2016, 19:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Verbraucher haben 10 Jahre nach Vollauszahlung ein ordentliches Kündigungsrecht von Darlehen mit fest vereinbarter Sollzinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Diese Regelung ist also für alle Verbraucher interessant, die für ihre damalige Baufinanzierung mehr als 10 Jahre Sollzinsbindung vereinbart haben. „Bei den momentan sehr günstigen Baufinanzierungskonditionen ergeben sich gerade bei Anschlussfinanzierungen Chancen.", rät Robert Tzschöckel von „zinsBewusst“.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für Ihre Anschlussfinanzierung?
Das Darlehen kann komplett oder auch nur teilweise gekündigt werden. Dabei sind verschiedene Alternativen denkbar: Eine vollständige Kündigung und die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank zu einem besseren Zinssatz, die Rückzahlung des Darlehens aus Eigenkapital oder eine teilweise Kündigung, wenn beispielsweise eine größere Sonderzahlung geleistet werden kann.
Tipp: Gerade jetzt ergeben sich sehr gute Chancen die hohen Zinsen von damals in günstige Konditionen umzuwandeln. Ganz ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dabei ist es wichtig die Reihenfolge der Maßnahmen einzuhalten. Das Team von „zinsBewusst“ unterstützt dabei gern.

Was ist bei einer Anschlussfinanzierung zu beachten?
Als erstes sollte der genaue Termin der damaligen Vollauszahlung recherchiert werden. Sind seitdem 10 Jahre vergangen, kann gekündigt und der Ablösetermin bestimmt bzw. erfragt werden. Wurde das Darlehen bereits gekündigt und steht der genaue Tag des Wirksamwerdens der Kündigung bereits fest, dann muss das Darlehen innerhalb von 2 Wochen durch die neue Bank abgelöst werden. Ansonsten gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

Kontakt
Robert Tzschöckel
08034 304 33 99