Um den Zahlungsverkehrsmarkt der EU fit für den Binnenmarkt zu machen und das Wirtschaftswachstum zu fördern, hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) zwei Legislativvorschläge angenommen: einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge.
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte: "Der Zahlungsverkehrsmarkt der EU ist fragmentiert und mit jährlichen Kosten von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung, also etwa 130 Milliarden Euro, auch teuer. Das kann sich unsere Wirtschaft nicht leisten. Unser Vorschlag wird Internet-Zahlungen für Einzelhändler und Verbraucher billiger und sicherer machen und so den digitalen Binnenmarkt fördern. Darüber hinaus werden die bei den Interbankenentgelten vorgeschlagen Änderungen ein zentrales Hindernis zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsmärkten beseitigen und den ungerechtfertigt hohen Gebühren ein Ende setzen."
Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia fügte hinzu: "Die von den Einzelhändlern gezahlten Interbankenentgelte werden letztendlich auf die Verbraucher abgewälzt. Diese sind sich darüber meistens nicht im Klaren und werden durch Treuesysteme auch noch zur Nutzung der Karten ermutigt, die ihren Banken die größten Einnahmen bringen. Die Verordnung zur Begrenzung der Interbankenentgelte wird die Durchsetzung der Kartellvorschriften ergänzen und überzogene Gebühren auf breiter Front verhindern. Dies wird für Zahlungsdienstleister gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, neuen, innovativen Dienstleistern den Markteintritt ermöglichen, die Gebühren, die Einzelhändler an ihre Banken entrichten, senken und den Händlern dadurch große Einsparungen ermöglichen, und auch den Verbrauchern durch niedrigere Einzelhandelspreise zugutekommen."
Die geänderte Zahlungsdiensterichtlinie erleichtert die Nutzung kostengünstiger Internet-Zahlungsdienste und erhöht deren Sicherheit, indem sie die neuen, sogenannten Zahlungsauslösedienste in ihren Anwendungsbereich aufnimmt. Dabei handelt es sich um Dienste, die zwischen dem Händler und der Bank des Käufers angesiedelt sind und kostengünstige und effiziente elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte ermöglichen. Diese Dienstleister werden nun den gleichen hohen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute.
In Verbindung mit der geänderten Zahlungsdiensterichtlinie wird die Verordnung über Interbankenentgelte diese Entgelte bei Zahlungen, die Verbraucher mit ihrer Debit- oder Kreditkarte leisten, deckeln und bei den genannten Karten zusätzliche Gebühren untersagen. Derartige Zusatzgebühren werden von einigen Händlern für Kartenzahlungen erhoben und sind insbesondere beim Kauf von Flugtickets gängige Praxis. Werden bei Zahlungen mit Verbraucherkarten die Interbankenentgelte gedeckelt, gehen die Kosten der Händlern bei Kartenzahlungen erheblich zurück, so dass zusätzliche Gebühren nicht länger gerechtfertigt sind.
Während einer 22-monatigen Übergangsfrist gelten die Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten für grenzübergreifende Transaktionen. Danach werden die Obergrenzen auch für inländische Transaktionen gelten. Bei Debitkarten beträgt die Obergrenze 0,2 Prozent des Transaktionswerts, bei Kreditkarten 0,3 Prozent. Diese Werte wurden von den Wettbewerbsbehörden bereits für eine Reihe von Transaktionen mit Karten der Marken Visa, MasterCard und Cartes Bancaires akzeptiert. Bei Karten, die diesen Obergrenzen nicht unterliegen (hauptsächlich an Unternehmen ausgegebene Firmenkarten und Karten von Drei-Parteien-Systemen, wie American Express oder Diners) werden die Händler einen Aufschlag erheben oder die Annahme verweigern dürfen. Auf diese Weise können die mit diesen teuren Karten verbundenen Kosten direkt auf diejenigen abgewälzt werden, die von ihnen profitieren, anstatt von allen Verbrauchern gemeinsam getragen zu werden.
Auch wenn immer mehr Zahlungen mit Karte geleistet werden, fördert das vorherrschende Geschäftsmodell (bei dem die Banken einander bei jeder Kartenzahlung das sogenannte Interbankenentgelt zahlen) nach wie vor hohe Bankgebühren und verursacht dadurch Kosten für die Einzelhändler und über die Preise letztendlich auch für die Verbraucher. Zudem wird durch dieses Modell der Markteintritt neuer Anbieter verhindert.