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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 4: Kapitalverlust für Anleger wahrscheinlich


01. Dezember 2012, 15:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der im Jahr 2008 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 (Nordcapital Schiffsportfolio 4 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 239 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet. Der Wert des Beteiligungsportfolios hat sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise erheblich reduziert, so dass ein anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich ist, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses heißt.

Für die Anleger, die insgesamt gut 58 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes abschreiben müssen. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind weitere Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

- Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

- Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.

- Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.

- Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt.

- Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 4? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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