Angesichts dieser schlechten wirtschaftlichen Situation des Fonds sollten die betroffenen Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 ihre Beteiligung von Fachleuten prüfen lassen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schifffonds unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig verloren gehen kann. Diese Beteiligungsrisiken müssen daher einen wesentlichen Teil der Anlageberatung bilden.
In der Praxis weisen die Anlageberatungen jedoch erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf. Oft gibt es seitens des Anlageberaters keinen Hinweis auf das Totalverlustrisiko oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge. Des Weiteren wird verschwiegen, dass es für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen keinen geregelten Zweitmarkt gibt oder welcher Teil des investierten Kapitals in die Vertriebsprovisionen fließt (kick-backs). Schließlich wird häufig nicht auf die schwankenden Charterraten, die Höhe der so genannten Weichkosten oder das Risiko des Auflebens der Anlegerhaftung hingewiesen.
Solche Beratungs- bzw. Prospektdefizite können Schadensersatzansprüche für Anleger entstehen lassen.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung