So hat Debi Select nicht etwa Schuldverschreibungen der Teldafax Holding AG in Aktien umgewandelt und diese an russische Investoren verkauft. Denn Debi Select war nie im Besitz von Schuldverschreibungen von zur TelDaFax-Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen. Auch hat Debi Select niemals Aktien an der Teldafax Holding AG besessen.. Verkäufer war vielmehr die CPA Invest AG. Käufer dieser Anteile war ausdrücklich kein russischer Investor, sodass der Verkauf auch schlechterdings nicht von einem russischen Vertreter bestätigt werden kann. Käufer der Anteile waren vielmehr der Investor Prime Mark mit Sitz auf Zypern und ein weiterer Investmentfonds (aus Asien), der sich hinsichtlich dieser Transaktion aber Vertraulichkeit hat zusichern lassen.
Soweit bei Factoring-Unternehmen, an denen Debi Select Fonds beteiligt sind, derartige Schuldverschreibungen als zusätzliche Besicherung für Factoring-Geschäfte akzeptiert wurden, ist den Factoring-Unternehmen aus diesen Geschäften kein Ausfall entstanden. Diese Geschäfte sind inzwischen von den Factoring-Kunden selbst ohne Ausfall beendet worden. Der größte Teil der Factoring-Geschäfte davon wurde bereits im Jahre 2009 beendet, durch Rückzahlung von Schuldverschreibungen durch die zur TelDaFax-Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen.
Weiterhin ist der Intevo Fonds kein neuer Fonds aus dem Hause Debi Select, sondern, wie das „Handelsblatt“ im weiteren Textverlauf dann richtig formuliert, ein bei der Minerva Investments AG in Liechtenstein registrierter Fonds. Insofern ist es falsch, wenn das „Handelsblatt“ schreibt, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein gegen Debi Select ermittle. Debi Select Fonds sind geschlossene Fonds in Deutschland. Die Liechtensteinische FMA kann dafür schlechterdings nicht Kontrollbehörde sein.
„Handelsblatt“-Autor Sönke Iwersen berichtet auch wahrheitswidrig, wenn er schreibt, dass der Debi Select Fonds „in den vergangenen Jahren nach Angaben von Geschäftsführer Josef Geltinger ohne Wissen der Geschäftsführung Schuldverschreibungen des Stromhändlers Teldafax erworben“ hat „und so in den Sog des heute insolventen Unternehmens geraten“ war. Fakt ist, dass die Debi Select Fonds zu keinem Zeitpunkt Schuldverschreibungen von zur TelDaFax-Unternehmensgruppe gehörigen Unternehmen erworben haben. Debi Select Fonds halten ausschließlich Beteiligungen an Factoring-Unternehmen. Aber auch diese haben zu keinem Zeitpunkt selbst Schuldverschreibungen von zur TelDaFax-Unternehmensgruppe gehörigen Unternehmen besessen. Die Factoringgesellschaften, an denen die Debi Select Fonds beteiligt sind, hatten im Rahmen von Wertpapierkredit-Factoring-Geschäften TelDaFax-Schuldverschreibungen als Sicherheiten akzeptiert. Diese Wertpapier-Factoring-Geschäfte wurden mittlerweile von den Kunden abgewickelt. Dabei musste keine der Factoring-Gesellschaften einen Ausfall hinnehmen.
Dies wird auch aus den in Vorbereitung befindlichen Jahresabschlüssen für alle drei Debi Select Fonds deutlich. Die Abschlüsse ergeben, dass keine Factorig-Forderung wertberichtigt werden musste. Es gibt also ausdrücklich keine Ausfälle von Forderungen, so dass die Fonds entsprechend werthaltig sind. Sofern dieser sowie der vorhergehende Bericht des „Handelsblatts“ den Eindruck erwecken, die Debi Select Fonds müssten Verluste erleiden, so ist dies ausdrücklich falsch.
Die Jahresabschlüsse sollen auf einer Gesellschafterversammlung (für alle drei Fonds) vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Einladungen hierfür werden in diesen Tagen an die Kunden versandt.
In seiner Gesamtheit offenbart der heutige Artikel eine geradezu erschreckende Unkenntnis des Autors bezüglich der Materie und wird von der Debi Select-Geschäftsführung als rufschädigend bewertet. Aufgrund der vorhergehenden Berichterstattung des „Handelsblatts“ hat Debi Select bereits eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt, sodass das „Handelsblatt“ seinen Artikel bereits aus seinem Online-Angebot gelöscht hat. Die Debi Select-Geschäftsführung wird auch juristische Mittel gegen diese aktuelle Berichterstattung prüfen.
Eine Gelegenheit zur Stellungnahme, wie es die journalistische Sorgfaltspflicht verlangt, hat das „Handelsblatt“ Debi Select im Übrigen nicht gegeben.
Aufgrund dieser offenbar absichtsvoll negativen Berichterstattung wird die Debi Select-Geschäftsführung seine Vermittler und Anleger nun in zeitnahen Abständen regelmäßig über die tatsächlichen Entwicklungen innerhalb der Fonds informieren.
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