Das negative Betriebsergebnis resultiert vor allem daraus, dass die momentanen Charterraten weit hintern den im Verkaufsprospekt erwarteten zurückbleiben. Zusätzlich wird der Schiffsfonds durch die gestiegenen Betriebskosten (Personal- und Energiekosten) erheblich belastet. Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung des Schiffsfonds sollten betroffene Anleger Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung prüfen lassen.
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sind geschlossene Fonds, wie Schifffonds, unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das eingesetzte Kapital vollständig oder zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Aufklärung über die möglichen bzw. bestehenden Risiken einer Schiffsbeteiligung muss daher einen wesentlichen Bestandteil einer Anlageberatung bilden. Aufklärungsbedürftige Risiken sind u. a. das Totalverlustrisiko, die Ungeeignetheit als Altersvorsorge, der ungeregelte Zweitmarkt, die Höhe der sog. Weichkosten und die erhaltenen Vertriebsprovisionen.
In der Praxis wird über solche Risiken oft gar nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt. In solchen Fällen bestehen gute Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzungen aus dem jeweiligen Beratungsvertrag.
Betroffene Anleger des Schiffsfonds MS Merkur Gulf sollten umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren