Außerdem entsprach die Empfehlung des Schiffsfonds nicht den Anlagezielen und der Risikotragfähigkeit des Anlegers. Als Handwerker war er nicht in der Lage, das Risiko des Verlustes seiner Ersparnisse zu tragen.
Anleger, denen von ihrer Bank- und Sparkasse Fondsbeteiligungen empfohlen wurden, sollten von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Empfehlung ihres Bankberaters tatsächlich ihren eigenen Interessen diente. Gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen waren oftmals die enormen Provisionen von 10 – 15 %, die an Banken und Sparkassen gezahlt wurden, die eigentliche Triebfeder für die Beratung und nicht das Interesse der Anleger an einer sicheren und rentablen Anlage.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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