Geschlossene Fonds, wie der Schiffsfonds MS Rosa, sind unternehmerische Beteiligungen, die mit zahlreichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind. Über diese Risiken müssen die Anleger in Beratungsgesprächen aufgeklärt werden. Als Mitunternehmer tragen die Anleger alle wirtschaftlichen Risiken, die bis zum Totalverlust ihres investierten Kapitals führen können. Auf Grund dieses Risikos sind derartige Anlagen als Altersvorsorge völlig ungeeignet und dürfen nach Rechtsprechung des BGH nicht als solche empfohlen werden. Des Weiteren gibt es für die Anteile von geschlossen Fonds keinen geregelten Zweitmarkt. Die Veräußerung der Anteile ist deshalb oft gar nicht oder nur mit erheblichen finanziellen Verlusten möglich. Die Anleger müssen auch über die Höhe der Weichkosten aufgeklärt werden. Darunter versteht man Investitionen in diverse Dienstleistungen, Finanzierungen oder Gründungskosten, in die das Kapital der Anleger fließt. Eine weiterer aufklärungsbedürftiger Umstand sind die, aufgrund der schwankenden Weltkonjunktur, sinkenden Charterraten. Schließlich muss auch bei Beratungen über Schiffsbeteiligungen darauf hingewiesen werden, dass die Haftung der Gesellschafter aufgrund der erhaltenen Ausschüttungen wieder aufleben kann. Die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten besteht grundsätzlich nur bis zur Höhe der Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung. Diese kann jedoch wieder aufleben, wenn Ausschüttungen geleistet werden, die nicht als Bilanzgewinne der Gesellschaft gelten.
Viele der beratenden Banken und Anlageberater haben ihre Kunden im Rahmen des Beratungsgesprächs gar nicht oder nicht ordnungsgemäß über diese Risiken aufgeklärt. Aufgrund dieser Aufklärungspflichtverletzungen bestehen im Einzelfall gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung