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Herabsetzung der Garantieverzinsung von Versicherungspolicen gilt nicht für Luxemburger Anbieter


09. März 2011, 15:44
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 08.03.2011. Zum ersten Januar nächsten Jahres wird die Garantieverzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen für Neuverträge von derzeit 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Versicherte erhalten ab diesem Zeitpunkt entsprechend geringere garantierte Auszahlungen auf den Kapitalstock ihrer Police. Diese Herabsetzung war nötig geworden, da die Anbieter von kapitalbildenen Lebensversicherungen aufgrund des Niedrigzinsniveaus seit längerer Zeit selbst nur noch geringer ausfallende Renditen erwirtschaften. Zwar hatten die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und der Gesamtverband der Deutschen Ver-sicherungswirtschaft zunächst nur eine Herabsetzung auf zwei Prozent empfohlen, dennoch entschied sich das Ministerium für eine offensichtlich dem Marktniveau angepasste Lösung.
Die Entscheidung der Herabsetzung gilt nur für Anbieter in Deutschland „Wir sehen dieser Entscheidung gelassen entgegen, da wir als luxemburgischer Versicherer dem COMMISSARIAT AUX ASSURANCES (Versicherungsaufsichtbehörde in Luxemburg) unterstellt sind. Für unsere Versicherungsverträge ist nach wie vor ein Höchst-rechnungszinssatz von 2,25 % gültig“, erklärt Andreas Wurscher von der Münchner FWU AG. Zur FWU Group zählt auch die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. mit Sitz in Luxemburg. Deren Mathematiker haben einmal die möglichen Auswirkungen der Herabsetzung der Garantieverzinsung berechnet. „Wir kommen bei einem durchschnittlichen Rentenversicherungsvertrag auf geringere garantierte Werte von acht bis 11 Prozent. Für die Versicherten bedeutet die jetzige Herabsetzung also deutlich größere Einschnitte als auf den ersten Blick erkennbar ist“, meint Wurscher.
Zudem strapazieren schon heute „Altlasten“ bei vielen Versicherern die Gesamtverzinsung von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Denn in ihren Beständen gibt es durchaus Verträge, die eine Garantieverzinsung von vier oder 4,5 Prozent ausweisen. Müssen sie bedient werden, kann dies durchaus zu Lasten der Kapitaldecke der Versicherungsgesellschaften und damit dem Grunde nach zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen.
„Hier zahlt sich das Konzept der Fondsgebundenen Rentenversicherung voll aus, bei dem die Wertentwicklung in der Ansparphase nicht durch eine tariflich vereinbarte Garantieverzinsung gedämpft wird. Kapitalschutz und Wertentwicklung lässt sich flexibel durch die entsprechende vertragliche Ausgestaltung erzielen. Die Bandbreite des kundengerechten Investmentangebots umfasst dabei Anlagestrategien, die von „sicherheitsorientierter Garantieverzinsung“ bis hin zu „chancenorientierter Aktienstrategie“ reicht. Zudem bieten die Fondspolicenangebote der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ein innovatives System der Gewinnsicherung. Die Versicherten profitieren bei Kursschwankungen bzw. Rückgängen von günstigen Kaufkursen und haben gleichzeitig den jemals erreichten Höchststand als Rückzahlungskurs zum Ende der Ansparphase gesichert.
Möglich wird dies durch ein aktives Management der Anlagestrategien, was durch eine ebenfalls zur Unternehmensgruppe zählende Vermögensverwaltung gewährleistet wird. Mit Hilfe eines quantitativen Modells wählt die ebenfalls in Luxemburg ansässige PREMIUM SELECT LUX dabei aus dem großen „Investmentuniversum“ die stärksten Werte für die jeweiligen Anlagestrategien aus.
Die Anlagestrategie „EUROGARANTIE 08“ ist mit einer garantierten Mindestverzinsung von 1,5% p.a. ausgestattet. Im Jahr 2010 betrug die Wertentwicklung dieser Anlagestrategie der ATLANTICLUX 5,82 % und seit Auflage im August 2008 sogar ganze 17,60 %.

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